Es ist zwar weiterhin verboten, den Straßenverkehr während einer Fahrt aufzuzeichnen, aber das bedeutet nicht unbedingt, dass so entstandene Aufnahmen nicht als Beweismittel benutzt werden dürfen. So hat es der Bundesgerichtshof (BGH) heute in Karlsruhe entschieden. Zwar sei im vorliegenden Fall die vorgelegte Videoaufzeichnung eines Autofahrers aus Datenschutzgründen unzulässig gewesen, aber Die Unzulässigkeit oder Rechtwidrigkeit einer - Weiterlesen