Es geht um die Frage, ob die Kommunikation zwischen Gerichten und Rechtsanwälten Ende-zu-Ende-verschlüsselt sein muss. Eine Gruppe von Anwälten will diese Frage nun gerichtlich klären lassen. Die Gesellschaft für Freiheitsrechte teilt soeben mit, dass sie heute eine entsprechende Klageschrift gegen die Bundesrechtsanwaltskammer (Brak) beim Anwaltsgerichtshof Berlin eingereicht hat. Beim beA fehlt die Ende-zu-Ende-Verschlüsselung Das sogenannte besonder elektronische Anwaltspostfach - Weiterlesen