Eigentlich müssten ja auch Briefe und Pakete, bei denen in der Regel die Absender- und die Empfängeradresse für Jedermann im Klartext lesbar sind, mit der gleichen Begründung verboten werden wie die Nutzung des Whois-Systems, mit dem man bis zum Inkrafttreten der DSGVO im März dieses Jahres problemlos herausfinden konnte, wem eine Internet-Domain gehört. Heute geht - Weiterlesen
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21.11.2024 13:20
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