Nachdem schon das Verwaltungsgericht Köln den StreamOn-Dienst der Telekom rechtswidrig genannt und deshalb einen Eilantrag der Telekom Deutschland GmbH gegen eine Anordnung der Bundesnetzagentur abgelehnt hat, die einzelne Vertragsbedingungen des Telekom-Dienstes für Musik- und Videostreaming verboten hatte, sprach das Oberverwaltungsgericht (OVG) heute in Münster mit (Aktzenzeichen 13 B 1734/18) ein Machtwort. Im anliegenden Eilverfahren gab das - Weiterlesen