Das wovon klemensus spricht, stimmt schon in gewisser Weise. Man nennt es „Wertgrenzen“ und sie legen fest, ab welcher Höhe ein Auftrag als öffentlich ausgeschrieben werden muss. Wie hoch diese Grenzen sind, ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich geregelt.
Bei uns in Berlin ist es z.B. so, dass im Bereich der VOB/A bei der freihändige Vergabe Hochbauleistungen ab 20.000 Euro und die übrigen Werke ab 50.000 Euro öffentlich ausgeschrieben werden müssen. Auf
https://www.ibau.de/akademie/glossar/wertgrenzen/ kannst du nachsehen, wie die Wertgrenzen für dein Bundesland geregelt sind!