Im Beschluss des Jahressteuergesetzes hat der Bundestag gestern auch den ermäßigten Mehrwertsteuersatz auf digitale Druckerzeugnisse wie Zeitungen, Periodika und E-Books eingeführt. Damit sollen Bücher, Zeitungen und Zeitschriften in Zukunft steuerlich gleichbehandelt werden, und zwar egal, ob sie auf Papier oder in elektronischer Form herausgegeben werden. Bis dato galt gab es den reduzierten Mehrwertsteuersatz von 7 - Weiterlesen
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15.2.2026 19:06
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