Soeben hat der Bundesgerichtshof entschieden: Internetseiten dürfen Werbe-Cookies nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Users setzen. Keine Cookies ohne explizite Einwilligung Wollen Webseitenbetreiber Werbe-Cookies in ihrem Internetangebot nutzen, müssen sie die ausdrückliche Zustimmung der Nutzer einholen. So entschied es der Bundesgerichtshof (BGH) heute in Karlsruhe. Die Einwilligung über einer voreingestellten Checkbox stelle "eine unangemessene Benachteiligung des Nutzers dar", heißt - Weiterlesen