Zitat aus den AGB:
[Ebenso behält sich Shoppingcenter-Ulm das Recht vor, Domains und Daten zurückzuhalten, bzw. KK-Anträgen nicht zuzustimmen, wenn die berechtigten Forderungen durch den Kunden nicht beglichen sind.]
Das ist ein eindeutiger Verstoß gegen geltendes deutsches Recht und die Bestimmungen der Denic. Ein Provider ist nicht berechtigt einen KK Antrag zu verzögern oder abzulehnen aufgrund offener Forderungen. Ein Provider ist verpflichtet dem KK statt zugeben (sofern die Unterschrift des Domaininhabers vorliegt) , eventuell noch offene Posten können lediglich auf dem rechtsweg eingebracht/eingeklagt werden.
Zitat : [(6)
In den Domain- und Webhostingangeboten ist - soweit nicht anders angegeben - entweder eine entsprechende Neuregistrierung einer Domain oder ein KK-Start (Umzug der Domain) beinhaltet. Sollten weitere KK-Starts notwendig werden, weil z.B. der bisherige Provider die Domainuebernahme ablehnt, kann Shoppingcenter-Ulm dem Kunden den zusaetzlichen Aufwand berechnen. ]
Na klasse, selbst nicht zustimmen wollen, aber den eigenen Kunden bestrafen...
Wenn ein KK-Antrag abgeleht worde ist, dann gilt bei .de Domains das der alte Provider verpflichtet ist eine nachträgliche Zustimmung zu erteilen (LACK ist kostenlos) bei .com/.net/.org sollte man sich den geeigneten Registranten suchen, dann kostet ein erneuter KK-Start nicht so viel Geld das es erforderlich wäre dies dem Kunden in Rechnung zu stellen. Als Provider weis man das bei einer Ablehnung (NACK) von cno (com/net/org) Domains nicht immer unbedigt der alte Provider oder der Kunde schuld daran ist.
Zitat: [(2)
Sonstige Entgelte, insbesondere nutzungsabhängige Entgelte (Verkehrsgebühren), sind nach Erbringung der Leistung zu zahlen.]
Komisch ... da stand eigendlich unlimmited Traffik ... warscheinlich so unlimited wie das Internet kostenlos ist.
Greets
Rieke
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