Erneut hat der europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg seine Haltung zur Vorratsdatenspeicherung bekräftigt. Heute urteilten die Richter, dass nationale Regelungen, durch die anlasslos Daten von Internet-Nutzern gespeichert werden, nicht zulässig sind. Damit bestätigten die Richter ihre früheren Urteile, die eine unterschiedslose Vorratsdatenspeicherung als Verstoß gegen grundlegende Bürgerrechte betrachteten. Der EuGH erklärte, dass das Verbot der anlasslosen Speicherung auch für - Weiterlesen