Mit einem Urteil zu den enorm hohen Kosten beim Widerruf von Verträgen der Partnervermittlung Parship hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) den deutschen Verbrauchern den Rücken gestärkt. Die Online-Partnervermittlung darf erbrachte Leistungen während der Widerrufsfrist von 14 Tagen nur zeitanteilig in Rechnung stellen und nicht den Großteil des Preises für ein Jahresabo verlangen, entschied jetzt der - Weiterlesen