Oh, traurige Nachricht, aber so ist das Leben.
Finde es sehr nett von dir, dass du dir da so Gedanken machst.
Aber im Normalfall wird das Erbschaftsverfahren eröffnet und erstmal Erben ausfindig gemacht.
Die, die z. B. keine (nahen) Angehörigen haben, haben oftmals ein verfasstes Testament hinterlassen, indem sie z. B. Teile des Vermögens verschenken oder an Stiftungen spenden.
Sollten wirklich keine Erben vorhanden sein oder die sich nicht melden innerhalb einer bestimmten Frist, kann der Staat die Übergabe der Verlassenschaft beantragen.
Wie das alles genau abläuft und welche Fristen da einzuhalten sind, kannst du
da detailliert nachlesen.