Bisher mussten Unternehmen und auch Arbeitnehmer mehr als 800 Euro teure Soft- und Hardware steuerlich abschreiben. Es war nicht erlaubt, einmalig die gesamten Kosten der Anschaffung sofort als Ausgaben steuerlich geltend machen, um den Gewinn entsprechend zu reduzieren, sondern sie mussten auf mehrere Jahre verteilt werden. Damit ist jetzt aber endlich Schluss. Das Bundesfinanzministerium veröffentlichte - Weiterlesen