Für gemietete und geliehene Router oder Receiver, die nicht zurückgegeben werden, darf Vodafone nicht mehr den Neupreis verlangen. So entschieden das Landgericht Düsseldorf und das Landgericht München in erster Instanz, berichtete gestern die Verbraucherzentrale NRW. Als Richtwert für den Schaden gelte nicht der Neupreis, sondern der Preis eines entsprechenden Gebrauchtgerätes. Werde ein Gerät nicht zurückgebe, dann sei nicht - Weiterlesen