Auch die deutsche Vorratsdatenspeicherung stellt einen schwerwiegenden Eingriff in die Grundrechte dar. Und diese derzeit schon ausgesetzte deutsche Vorratsdatenspeicherung ist laut dem Generalanwalt des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) Campos Sánchez-Bordona rechtswidrig. In einem Gutachten verweist der Mann erneut auf die bisherige Rechtsprechung des Gerichts, wonach "die allgemeine und unterschiedslose Vorratsspeicherung von Verkehrs- und Standortdaten im Bereich der elektronischen Kommunikation nur - Weiterlesen