Der Provider 1&1 hat eine Telefon-Flatrate angeboten, bei der Festnetz-Konferenznummern ausgenommen wurden. Das hält das Landgericht Koblenz für irreführend. 1&1 hat vor Gericht eine deutliche Niederlage einstecken müssen. Wirbt ein Anbieter mit einer Flatrate für das Telefonieren ins Festnetz, müsse es klare und unmissverständliche Hinweise geben, wenn davon Servicenummern mit normaler Ortsvorwahl ausgenommen sind. Der - Weiterlesen