Mit dem Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) soll der bislang recht lückenhafte und unzureichende Schutz von hinweisgebenden Personen ausgebaut und damit dann auch die EU-Whistleblower-Richtlinie (Richtlinie (EU) 2019/1937) in nationales deutsches Recht umgesetzt werden. Ziel dieses Whistleblower-Gesetzes ist es, den Schutz hinweisgebender Personen und sonstiger von einer Meldung betroffener Personen zu stärken und sicherzustellen, dass ihnen im Rahmen - Weiterlesen