Einem kürzlich veröffentlichten Urteil (Az. 1 Sa 39 öD/22) des Landesarbeitsgerichts (LAG) Schleswig-Holstein vom September 2022 zufolge müssen Arbeitnehmer dienstliche SMS nicht in ihrer Freizeit lesen. Der zugrunde liegende Fall Das Urteil kommt aus einen Fall, in dem ein Notfallsanitäter von seinem Arbeitgeber wegen kurzfristiger Dienstplanänderungen per SMS kontaktiert wurde, diese Nachrichten aber in seiner - Weiterlesen