Wer hat oder hatte eine Anzeige am hals weil er bei KaZaa mukke gesaugt hat |
bassman
Otto-Normal-Poster
Beiträge: 60 |
Vorausgesetzt, man bezahlt seine Rundfunkgebühren, ist das Mitschneiden von Internetradio legal. So steht's jedenfalls hier auf stern.de.
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Ich weiß zwar nicht, was ich da mache, aber es funktioniert. Und das ist die Hauptsache. (Spruch eines Programmierers)
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Flash
Mausakrobat Threadstarter
Beiträge: 204 |
Hi,
Übrigens ich habe 2 Bekannte die eine Anzeige am Hals haben weil sie Filme gesaugt haben!
Ma sehen was daraus wird!
MfG
Lars Müller
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"Frauen sind die Juwelen der Schöpfung - man muss sie mit Fassung tragen"
(Heinz Erhardt)
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Philipp Gérard
Foren-Team
Beiträge: 1502 |
bassman schrieb am 18.02.2004 18:49
Vorausgesetzt, man bezahlt seine Rundfunkgebühren, ist das Mitschneiden von Internetradio legal. So steht's jedenfalls hier auf stern.de. |
naja, das lässt sich dank der gez ja kaum vermeiden...
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sondermuelli
Quasselstrippe
Beiträge: 363 |
naja, das lässt sich dank der gez ja kaum vermeiden... |
die gez? welche gez? ich glaube der anteil der schwarzseher und -hörer ist relativ hoch, vor allem bei jungen leuten.
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pizzataxi
Quasselstrippe
Beiträge: 248 |
ich glaube der anteil der schwarzseher und -hörer ist relativ hoch, vor allem bei jungen leuten. |
Hat sich da grad einer geoutet?
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sondermuelli
Quasselstrippe
Beiträge: 363 |
ich habe lediglich meine einschätzung der lage abgegeben.
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Philipp Gérard
Foren-Team
Beiträge: 1502 |
Ich kann es keinem verübeln. Das öffentlich-rechtliche Fernsehen zeigt nur noch Programm für alle mit den Dritten und der Rundfunk streicht dauernd die guten Sender zusammen. Scheiss Kapitalismus...
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nisita
Posting-Schinder
Beiträge: 540 |
muss ich denn auch GEZ bezahlen, wenn ich nen tv rumstehen habe, der jedoch über keine antenne / tvkabel anschluss "besitzt" (nicht angeschlossen ist) -also z.b. nur zum DVD schauen??? und gibt es ne Möglichkeit der gez klarzumachen, dass ich kein radio höre??
hoffe, das kommt nicht alzu vom thema ab..
ST
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Rieke
Foren-Team
Beiträge: 1792 |
leider nein. Sobald du ein TV Empfangsgerät besitzt, bist du zahlungspflichtig auch wenn du die Antenne abbrichst ...
Es kam irgendwann auch mal die Theorie auf was wäre wenn ein Hersteller ein TV Gerät herstellt welches nicht in der Lage ist die öffendlich rechtlichen(heißt das so ?) Programme für welche wir ja eigendlich ie Gebühren zahlen .. zu empfangen.
Ergebnis war .. auch wenn die Verfassungsmäßigkeit angezweifelt wird, wäre man verpflichtet die GEZ Gebühr zu bezahlen...
Egal ob TV, Radio oder PC mit TV Karte ... Besitzt = Zahlungspflicht ..
(Jedenfalls nach meinem Wissen...)
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RitterAntiVirus
Foren-Team
Beiträge: 227 |
Ein wenig kenn ich mich mit der GEZ aus. Ich habe hautnah miterlebt wie die eine Kirchenikone im Nachbardorf zur Zahlung von Gebühren aufgefordert haben.
Rieke hat das schon richtig beschrieben. Selbst für einen jahrelangen defekten Fernseher muss gezahlt werden. Dieser könnte ja jederzeit wieder repariert werden. Es gibt jedoch eine Einschränkung: Solange man keine 18 Jahre alt ist, im Haus der Eltern wohnt und diese Gebühren entrichten, ist der Betrieb von weiteren Geräten des Nachwuchses gebührenfrei. Ab 18 wird es dann etwas komplizierter. Weiteres kann man auf deren Webseite nachlesen.
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Ich bin ein Signaturvirus. Bitte kopier mich, damit ich mich verbreite.
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sondermuelli
Quasselstrippe
Beiträge: 363 |
in der ersten neon ausgabe war ein artikel zur gez. war ganz interessant. vor allem folgender link: www.gezneindanke.de
besonders interessant finde ich, dass man nicht nur die gebührenfahnder nicht in die wohnung lassen muss, sondern dass auch eine drohung mit polizeilicher durchsuchung reiner bluff ist, da es sich nur um den verdacht einer ordnungwidrigkeit handelt, und die polizei dafür keinen richterlichen durchsuchungsbefehl bekommt. das heisst im endeffekt sind die total machtlos.
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Investorman
Mausakrobat
Beiträge: 158 |
Die Idee, den Upload-Ordner bei Kazaa & Co. abzuschalten, ändert seit Bestehen des neuen Urheberrechtsgesetzes nichts mehr. Dannach ist nicht nur das Anbieten, sondern auch das Runterladen von urheberrechtlich geschützten Werken (=Musikstücke etc) aus "offensichtlich rechtswidriger Quelle" verboten.
Und P2P-Netzwerke sind nunmal "offensichtlich rechtswidrig" im Sinne des Gesetzes.
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Ehemaliges Mitglied (#1460)
Posting-Schinder
Beiträge: 609 |
Im Zuge der Gesetzesänderung, die ja nun schon ne Weile her ist, wurde eindrücklich darauf hingewiesen, dass die Tauschbörsen als solche nicht illegal sind, sondern nur das Tauschen von illegalen Files. Was spricht denn auch dagegen, legale Files auszutauschen? An einer Tauschbörse ist doch nichts schlimmes.
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Investorman
Mausakrobat
Beiträge: 158 |
Gut, es mag sein, dass die Tauschbörsen, dh die jeweilige Plattform nicht als illegal angesehen wird. Dies ändert aber nichts daran, dass das Herunterladen von kommerziellen Filmen und Musikstücken im Sinne der "rechtswidrigen Quelle" gesehen wird.
Zwischen Quelle (=der anbietende Nutzer) und abwickelnder Plattform (=Tauschbörse an sich) besteht somit ein Unterschied, der sich rechtlich auswirkt.
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DukeXP
Quasselstrippe
Beiträge: 266 |
Niemand schenkt einem etwas und das sollte eigentlich jeder wissen. Ein normaler Tauschbörsen-Nutzer kann kaum zwischen legalen und illegalen Inhalten unterscheiden und muß deshalb davon ausgehen, dass er sich mit dem Herunterladen der angebotenen Dateien strafbar macht.
Oftmals werden zwar z. B. Freeware-Programme oder Promotion-Musikstücke angeboten - in diesen Fällen ist aber ebenfalls nicht klar, ob der Programmierer / Musiker einer Veröffentlichung in dieser Tauschbörse zugestimmt hat.
Ich hätte keine Skrupel, jemanden anzuzeigen, der sich kommerzielle MP3's und Filme oder auch Programme und zugehörige Seriennummern aus dem Internet herunterlädt und die ehrlichen Menschen dafür bezahlen lässt.
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Schützenverein „Einigkeit“ Autenzell-Rettenbach
meisterschuetzen.net - Der Treffpunkt für Sportschützen
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