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Ehemaliges Mitglied (#1460)
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nisita schrieb am 11.01.2005 13:00
Efchen schrieb am 11.01.2005 12:45
Darf ich fragen, wie Du Deine Site wartest, wenn Du keinerlei Telefon hast? |
klar, mit dem internet |
Das beantwortet meine Frage leider nicht
ne aber mal im ernst, wozu sollte ich telefon brauchen. |
Weil das Teledienstgesetz was von "unmittelbare" Kommunikationsmöglichkeit schwafelt, und das nur mit Telefon, nicht aber mit Mail gegeben ist.
jeder, der was will, kann mir auch eine mail schreiben, oder vorbeikommen.. *telefonierennichtmagundsoteuer* |
Ganz meine Meinung.
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nisita
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Efchen schrieb am 11.01.2005 13:07
Weil das Teledienstgesetz was von "unmittelbare" Kommunikationsmöglichkeit schwafelt, und das nur mit Telefon, nicht aber mit Mail gegeben ist. |
im ernst?? naja, solange ich noch der bin, der das telefon bezahlen muss, und dafür nunmal kein geld da ist, mir relativ egal... pech telefongesetz.. bzw. ich hab pech heabt, falls das in irgendeiner weise strafrechltich verfolgt wird.. :(
nisita
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"Wir sollten lernen, uns allmählich vom Überfluss zu befreien, um zur Einfachheit unseres eigenen Wesens vorzudringen." Jean Gastaldi
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Ehemaliges Mitglied (#1460)
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Wenn Du Dich strafbar machst, weil Du Deine Telefonnummer nicht angibst, obwohl Du kein Telefon hast (bzw. nicht telefonisch erreichbar bist (Eltern, Handy, WG, etc.)), dann ist das Rechtswesen in Deutschland wohl am Ende...
;-/
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Tobi W.
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Naja, ich würd das ganze nicht zu ernst sehen, wenn man wirklich keinen Telefonanschluss hat.
Wo kein Kläger, da kein Richter.
Man darf mit Inlinern auch nicht auf Gehwegen oder Straßen fahren - und? schon mal ärger bekommen?
P.S. coca-cola.de, aldi.de ect. haben auch keine Telefonnummer drin.
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tobi.weinhorst
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Ehemaliges Mitglied (#1460)
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Also nur, weil jemand anders es auch falsch macht, zu sagen, ich mach das auch nicht, ist ne ziemlich doofe Einstellung.
Was ich allerdings sagen wollte, wenn man kein Telefon hat, kann man auch keines reinschreiben, also kann man jemanden auch nicht deswegen verklagen/abmahnen.
Dass die Telefonnummer rein muss, ist unumstritten (s. Link). Wenn Coca-Cola und Aldi das nicht drin haben, können die Probleme kriegen, wenn es denn einen Kläger gibt.
Und mit Inlinern MUSST Du auf Gehwegen fahren und DARFST NICHT auf die Straße, weil Du als Fußgänger giltst. Jemanden aber dazu anzustiften, auf der Straße zu fahren, nur weil noch niemand (vermeintlich) Ärger bekommen hat, ist ziemlich doof.
Nach wie vor interessiert mich aber, wie nisita ohne Telefon seine Website pflegt, alles über teure Internet-Cafes?
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nisita
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achso, das meisnt du.. ich surfe über den örtlichen fernwärme / strom anbieter.. nennt sich powerkom und ist i-net aus der steckdose.. (hatte bisdahin nen modem, und mit 28k war das jedoch nicht mehr angenehm..) und weil ich bei mir glasfaser habe, kann ich kein dsl haben, und da hab ich mir gedacht.. telefon weg, modem weg, anschluss weg, powerkom da.. und damit bin ich ganz zufrieden..
mfg
nisita
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Tobi W.
Mausakrobat
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§ 6 Allgemeine Informationspflichten
...
2. Angaben, die eine schnelle elektronische Kontaktaufnahme und unmittelbare Kommunikation mit ihnen ermöglichen, einschließlich der Adresse der elektronischen Post, ... |
Vielleicht kann man es ja auch so sehen: Wenn der Richter (s. Link) unter einer "schnellen elektronischen Kontaktaufnahme" eine Telefonnummer versteht, dann muss man eine angeben. Wenn man keine angibt (weil man beisp. keine hat), dann ist das Impressum unvollständig. --> Mit anderen Worten: Wer keinen Telefonanschluss hat, darf auch keine Internetseite haben?!
Vielleicht reichts ja auch aus, das man im Impressum schreibt, dass man keine Telefonnummer hat und so mögliche Richtersprüche entgegenwirkt. (Sieht natürlich auch ein bisschen doof aus.)
@Efchen:
Ich hab nicht gesagt, dass man es falsch machen soll, weil jemand anders es flasch gemacht hat - ich hab nur verdeutlicht, dass man es evtl. nicht zu eng sehen soll, wenn es Gründe gibt keine Telefonnummer anzugeben.
Das Beispiel mit den Inlinern war viellicht doof gewählt, weil es sich hierbei um eine unklare Grauzone handelt. Kein Inlinerfahrer hält sich an die vorgeschriebene Schrittgeschwindigkeit, und trotzdem wird keiner bestraft, weil es sich um eine Grauzone handelt - wie gesagt, doofes Beispiel.
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tobi.weinhorst
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sondermuelli
Quasselstrippe
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Dass die Telefonnummer rein muss, ist unumstritten (s. Link). |
Was ist daran unumstritten? Das ist das Urteil eines Gerichtes. Nicht mehr und nicht weniger. Die allgemeine Rechtslage ist damit keineswegs geklärt. Beispielsweise hat das OLG Hamm rund einen Monat nach dem Kölner Urteil genau das Gegenteil entschieden: http://www.pc-special.net/?idart=2682
Ich persönlich stehe auf dem Standpunkt, dass nicht-gewerbliche Webseiten bedenkenlos auf die Angabe der Telefonnummer im Impressum verzichten können. Ich persönlich handhabe es jedenfalls so. Auf privaten Seiten tauchen bei mir nur Anschrift und eMail auf, auf gewerblichen zusätzlich Telefonnummer und Fax. Das ist das schöne bei ISDN. Da habe ich eine private Nummer, die ich nirgends veröffentliche und zusätzlich zwei Nummern, die ich geschäftlich für Telefon und Fax nutze und auf gewerblichen Seiten dann auch bedenkenlos angeben kann.
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Ehemaliges Mitglied (#1460)
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@nisita:
Danke, ich fand das sehr interessant, zu erfahren, was es für Alternativen gibt. Und dass man dazu kein Telefon braucht, um Internet zu nutzen, bestärkt auch meine Meinung, dass das Urteil des OLG Köln Blödsinn ist.
@Tobi:
Wenn diese Schlussfolgerung, die Du ziehst, so richtig wäre, dann wäre das Deutsche Rechtssystem am Ende, das war das, was ich meinte. Denn wozu brauche ich ein Telefon, nur wenn ich eine Website habe, wo es ja bewiesen ist, dass ich für Internet kein Telefon brauche. Es geht ja hier schließlich um das Medium Internet. Da sollte eine Mailadresse ausreichen! Das Internet nun plötzlich wieder mit dem Telefon zu verknüpfen, halte ich auch für Blödsinn!
@sondermuelli:
Danke! Hochinteressant! Das Urteil kannte ich nicht! Aber ich kann dem nur voll und ganz zustimmen! Unter "elektronische Kontaktaufnahme" habe ich ohnehin noch nie das Telefon verstanden. Vielmehr geht es doch um die Regelum der Pflichten für Websites, also Dinge im Internet, warum da das Telefon einbinden? Dann sollte es auch genügen, eine Kontaktaufnahme über die Möglichkeiten des Internets zu machen. Ist ja genauso, wie dass ich ein Telefon brauche, wenn ich nen Führerschein machen will. Argh!
Allerdings nicht zustimmen kann ich mit Deinem "nicht-gewerbliche Websites", denn das ist durch das TDG eindeutig geklärt. Impressumspflichtig sind "geschäftsmäßige" Websites. Und darunter fallen auch nicht-gewerbliche. Ist logisch: Jemand, der einen Service ins Web stellt, sollte darfür auch gerade stehen!
Dass auf nicht-gewerblichen Websites keine Telefonnummer im Impressum steht, ist ja durch Deinen Link geklärt, weil nichtmal bei gewerblichen eine Telefonnummer stehen muss. Ich persönlich würde auch auf meiner gewerblichen Website keine Telefonnummer angeben wollen, weil ich Web-Entwicklung nur nebenberuflich mache, und NICHT WILL, dass mich jemand anruft! Tagsüber bin ich ohnehin nicht zuhause erreichbar und es kann nicht sein, dass man mich während meiner primären Arbeit anruft!
Aber aufgrund Deines Links, dieses Urteils, kann ich jetzt doch beruhigt eine Website bauen, da ich keine Telefonnummer angeben muss!
Schönen Tag noch allerseits,
-Efchen
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gregor-afim
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Beiträge: 12 |
. danke nochma fürs gucken!
. ich bin jez auch so verblieben, das ich die nummer nicht reinmache.
. wer mich erreichen will kann das schließlich auch - und besser über mail tun. bin eh nie daheim.
. so bis denn dann.
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Ehemaliges Mitglied (#1460)
Posting-Schinder
Beiträge: 609 |
gregor-afim schrieb am 22.01.2005 21:45
bin eh nie daheim. |
Deswegen warte ich schon seit längerem darauf, dass ein Gericht beschließt, dass geschäftsmäßige Websites (also auch private Anbieter) während der "üblichen Geschäftsstunden" auch unter der Nummer erreichbar sein müssen, also z.B. von 8-16 Uhr. Das wäre zwar der Untergang der privaten Websites, aber die Gerichte sind ja dafür bekannt, dass sie weltfremde Entscheidungen treffen.
In dem Sinne,
-Efchen
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gregor-afim
Pixelschubser Threadstarter
Beiträge: 12 |
wie soll denn das dann laufen? muß dann jeder der ne private seite im netz hat, seinem chef mitteilen das er von 8-16 nicht mehr arbeiten kann weil er zu hause auf ev. anrufe warten muß? man kann ja schlecht die nummer der firma angeben. vor allem was soll das bringen?
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a-man
Mausakrobat
Beiträge: 154 |
mann kann ja die nummer vom nachbarn angeben, und dann sagen man hat sich verschrieben :mrgreen:
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Debian ruult...
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Posting-Schinder
Beiträge: 609 |
gregor-afim schrieb am 24.01.2005 13:58
wie soll denn das dann laufen? [...] vor allem was soll das bringen? |
Das ist vom Prinzip genau die selbe Frage, die ich mir gestellt habe, als das Urteil im April (Mai?) hieß, man müsse seine Telefonnummer angeben. Ich dachte, was hindert mich daran, meine Website über Internetcafes oder über Internet-per-Stromleitung zu warten, ohne eine Telefonnummer zu haben. Aber diesen Fall hat das Gericht nicht berücksichtigt, warum sollte ein bürokratisches deutsches Gericht nicht auch entscheiden, dass man erreichbar sein muss?
Ich habe ja nicht gesagt, dass das sinnvoll ist, oder dass das meine Meinung ist
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