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DWB (Dienstweihnachtsbaum)-Verordnung für Beamte ...
Begriff:
Ein Dienstweihnachtsbaum (DWB) ist ein Weihnachtsbaum natürlichen Ursprungs oder einem natürlichen Weihnachtsbaum nachgebildeter Weihnachtsbaum, der zur Weihnachtszeit in Diensträumen aufgestellt wird.
Aufstellen der Weihnachtsbäume:
Ein Dienstweihnachtsbaum (DWB) darf nur von sachkundigen Personen nach Anweisung des unmittelbaren Vorgesetzen aufgestellt werden. Dieser hat darauf zu achten, dass der DWB (Dienstweihnachtsbaum) mit seinem unteren der Spitze entgegengesetzten Ende in einen zur Aufnahme von Baumenden geeigneten Halter eingebracht und befestigt wird, der DWB in der Haltevorichtung derart verkeilt wird, dass er senkrecht steht und im Umfallbereich des DWB keine zerbrechlichen oder durch umfallende DWB`s in ihrer Funktion zu beeinträchtigende Anlagen vorhanden sind.
Behandeln der Beleuchtung:
Der DWB ist mit weihnachtlichem Behang nach Massgabe des Dienststellenleiters zu versehen. Weihnachtsbaumbeleuchtung, deren Flammenwirkung auf dem Verbrennen eines Brennstoffes mit Flammenwirkung beruht (sogenannte Kerzen), dürfen nur Verwendung finden, wenn die Bediensteten über die Gefahren von Feuersbrünsten hinreichend unterrichtet sind und während der Brennzeit der Beleuchtungskörper ein in der Feuerbekämpfung unterwiesener Beamter mit Feuerlöscher bereitsteht.
Aufführen von Krippenspielen:
In Dienststellen mit ausreichendem Personal können Krippenspiele unter Leitung eines erfahrenen Vorgesetzten zur Aufführung gelangen. In der Besetzung sind folgende in der Personalplanung vorzusehende Personen notwendig:
Maria: möglichst weibliche Beamtin oder ähnliche Person
Josef: älterer Beamter mit Bart
Kind: kleinwüchsiger Beamter oder Auszubildender
Esel und Schafe: geeignete Beamte/Beamtin
Heilige Drei Könige: sehr religiöse Beamte.
Absingen von Weihnachtsliedern:
Zum Absingen von Weihnachtsliedern stellen sich die Bediensteten unter Anleitung eines Vorgesetzten ganz zwanglos nach Dienstgraden geordnet um den DWB auf. Eventuell vorhandene Weihnachtsgeschenke können bei dieser Gelegenheit durch einen Vorgesetzten in Gestalt eines Weihnachtsmannes an die Untergebenen verteilt werden. Zwar ist bei einer solchen Gelegenheit das Besprechen unerledigter Verfügungen aus dem zu Ende gehenden Arbeitsjahr nicht unbedingt gefordert, jedoch scheint es angebracht, die allgemeine Anwesenheit des Dienstpersonals auch für Dienstgeschäfte zu nutzen.
Vorgenannte Richtlinien der Verordnung sind in geeigneter Weise im entsprechenden Zuständigkeitsbereich bekanntzugeben und einzuhalten.
In diesem Sinne wünsche ich allen eine frohe Weihnacht und ein gutes neues Jahr. Danken möchte ich Rieke und Team für die klasse Betreuung und Hilfe in diesem Jahr.
Viele Grüße
Jochen
Oh, dass kam gerade noch rein - Eilmeldung - findet Weihnachten dieses Jahr nicht statt?
Denkt euch ich habe das Christkind gesehen,
es war beim Finanzamt mußte betteln und flehn.
Denn das Finanzamt ist gerecht und teuer,
verlangt vom Christkind Einkommensteuer.
Das Amt will wissen, ob es angehen kann,
dass das Christkind so viel verschenken kann.
Sie haben nicht kapiert,
wovon das Christkind dies finanziert.
Das Christkind rief: "Die Zwerge stellen die Geschenke her",
da wollte das Finanzamt wissen, wo die Lohnsteuer wär.
Für den Wareneinkauf müsste es Quittungen geben,
und die Erlöse wären vorzulegen.
"Ich verschenke das Spielzeug an Kinder"
wollte das Christkind sich wehren,
dann wäre die Frage der Finanzierung zu klären.
Sollte das Christkind vielleicht Kapitalvermögen haben,
wäre es an der Zeit dies jetzt besser zu sagen.
"Meine Zwerge besorgen die Teile,
und basteln die vielen Geschenke in Eile"
Das Finanzamt fragte wie verwandelt,
ob es sich um innergemeinschaftliche Erwerbe handelt.
Oder kämen die Gelder, das wäre ein besonderer Reiz,
von einem illegalen Spendenkonto aus der Schweiz.
"Ich bin doch das Christkind, ich brauche kein Geld,
Ich beschenke doch die Kinder in der ganzen Welt."
"Aus allen Ländern kommen die Sachen,
mit den wir die Kinder glücklich machen."
Dieses wäre ja wohl nicht geheuer,
denn da fehle ja die Einfuhrumsatzsteuer.
Da den Finanzbeamten fehlt die Ahnung,
meinten sie dies wäre ein Fall für die Steuerfahndung.
Aus diesem Grunde, welch ein Graus,
fällt Weihnachten dieses Jahr wohl aus.
Denn das Finanzamt sieht es nicht ein,
und entzieht dem Christkind den Gewerbeschein.
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