dww-design schrieb am 2002-08-23 14:41 :
Wir aber keinen Vertrag haben, an wen die Copyrights gehen, wer hat sie dann? |
Wie bereits erwähnt wurde bleibt das Copyright beim Urheber des Werkes, dh du als Ersteller behälst alle Rechte (es sei denn, Du räumst ein Nutzungsrecht ein).
tobias schrieb am 2002-08-23 19:37 :
Die andere Frage ist, ob eine Webdesign-Tätigkeit ohne Vertrag im Rahmen des Legalen liegt... |
Natürlich ist das legal. Auch ohne schriftliches Dokument kann ein mündlicher Vertrag entstehen. Und selbst wenn dies nciht der Fall sein sollte (Auslegungssache), dann kann man Ansprüche auf Nutzungsersatz und dergleichen geltend machen ...
---
Investorman.com ||
Webstyleboard.de ||
Webmasterrecht.de ==> NEU: Urheberrechte bei Internetseiten