Jetzt ist der erste Fall bekannt geworden, wo jemand eine Abmahnung wegen der öffentlichen Zugänglichmachung (§ 19 UrhG) eines Lichtbilds auf Facebook zugestellt bekam. Im Blog der Kanzlei Lampmann, Haberkamm, Rosenbaum kann man es nachlesen. Die Besonderheit dabei ist, dass der Abgemahnte das Foto gar nicht selbst veröffentlicht hat. Ein Dritter brachte es auf die - Weiterlesen
Tja, Facebook darf scheinbar alles und der User, der eigentlich gar nicht feststellen kann, wer der Urheber eines Fotos ist, der wird dann abgemahnt - trauriges Deutschland. Hier müssen endlich mal faire Rahmenbedingungen geschaffen werden - aber darum schert sich unsere Politik nicht...