Gestern hat der Europäische Gerichtshof entschieden, dass auch Software, die ohne Datenträger verkauft wurde, zum Beispiel per Download, und damit nur eine dauerhafte Nutzungslizenz darstellt, genau wie auf einer CD oder DVD gekaufte Software weiterverkauft werden darf und vor allem legal erworben werden kann. Bei Autos oder anderen materiellen Gütern ist das ja auch so. - Weiterlesen