Beim BGH stand gestern der sogenannte YouTube-Fall zur Entscheidung an. Dabei geht es um das Framing, also das Einbinden von Multimediainhalten in eine Webseite, wobei diese durch einen elektronischen Verweis vom Ursprungsort abgerufen und in einem Rahmen (Frame) auf der eigenen Seite wiedergegeben werden. Ein typischer und häufig vorkommender Fall von Framing sind die YouTube-Videos, - Weiterlesen