WICHTIG >>> Link auf Referenz Kunde |
Kiowa
Feiertags-Poster Threadstarter
Beiträge: 36 |
Habe grade eine interessante Erfahrung gemacht.
Ich habe eine Seite für einen Kunden erstellt und Ihn natürlich gefragt ob ich seine Seite als Referenz auf meiner Seite nennen darf. Der Kunde sagte ja, also hab ich es gemacht, 2 Wochen später hatte ich eine Unterlassungsklage an Hals.
Der Kunde behauptet, das war nie abgemacht ...
Ich habe keine Chance weil ich nichts schriftlich habe und auch keinen Zeugen.
Er bekommt recht und ich muss über 450 Euro zahlen.
Die Klageschrift nennt einen Gegendstandwert von 10000 Euro, woher auch immer diese Summe kommt ...
Also lasst es euch schriftlich geben !!!
---
www.cms-themes.de - themes & grafiken
|
 Profil
E-Mail
Website
Editieren
Zitieren
|
axedon
Foren-Team
Beiträge: 1590 |
Die Frage ist meines Erachtens nach, ob eine derartige Referenzveröffentlichung seitens des Urhebers überhaupt der Zustimmung eines mit Nutzungsrechten Ausgestatteten bedarf???
|
 Profil
Editieren
Zitieren
|
Kiowa
Feiertags-Poster Threadstarter
Beiträge: 36 |
Ja uns zwar ausdrücklich laut Gericht ...
Das mit dem Urheberrecht ist ja so eine Sache in wie weit vorhandene Logos und Design vom Kunden kommt und in wie weit man behaupten darf das man die Seite selbst erstellt habe. Das sind sich die Gerichte wohl nicht wirklich einig ...
Design ist eben ein weiter Begriff ...
---
www.cms-themes.de - themes & grafiken
Diese Nachricht wurde geändert von: Kiowa |
 Profil
E-Mail
Website
Editieren
Zitieren
|
KeyLF
Forenheld
Beiträge: 866 |
Wie kommt den der Gegenwert zustande? Das muss dir die Gegenseite beantworten und aufschlüsseln, ich denke daran wird es schon scheitern...weiterhin kommt es drauf an was in dem Vertrag mit dem Kunden steht ob du das "Produkt" zur Nutzung übergibts oder alle Urheberrechte u.ä. an Ihn übergeben.
|
 Profil
Editieren
Zitieren
|
Kiowa
Feiertags-Poster Threadstarter
Beiträge: 36 |
ne ne laut Richter ist dies wohl eine feste Summe für solche Fälle die sich zwischen 10000 und 30000 Euro bewegt. Wieso auch immer ...
Also die 10000 Euro sind fällig im Wiederholungsfall und davon 7,5% und diverse Zusatzkosten vom Anwalt
Ach übrigens es ist nicht gescheitert, ich war heute Morgen vor Gericht und habe verloren.
---
www.cms-themes.de - themes & grafiken
Diese Nachricht wurde geändert von: Kiowa |
 Profil
E-Mail
Website
Editieren
Zitieren
|
KeyLF
Forenheld
Beiträge: 866 |
Hat das dein Gegner gesagt oder der Richter selbst? Ich kann auch nicht sagen du hast mein Auto kaputt gemacht und ich verklage dich auf 2000000 € Schadensersatz, sondern ich muss sagen die Reperatur kosten 5000 der Arbeitsausfahl 2000 und Auslagen 1000. Würde ich drauf bestehn.
|
 Profil
Editieren
Zitieren
|
KeyLF
Forenheld
Beiträge: 866 |
Wie gesagt der Vertrag wäre interessant und würde einiges aufklären!
|
 Profil
Editieren
Zitieren
|
Kiowa
Feiertags-Poster Threadstarter
Beiträge: 36 |
Es gibt keinen Vertrag, nur eine mündliche Zusage ...
---
www.cms-themes.de - themes & grafiken
|
 Profil
E-Mail
Website
Editieren
Zitieren
|
axedon
Foren-Team
Beiträge: 1590 |
KeyLF meint den Vertrag über die Erstellung der Internetpräsenz...
|
 Profil
Editieren
Zitieren
|
Kiowa
Feiertags-Poster Threadstarter
Beiträge: 36 |
Es gibt auch da LEIDER keinen Vertrag, es ist mehr oder weniger mein Exchef, also ich habe dort eine ganze Zeit mal gearbeitet ...
---
www.cms-themes.de - themes & grafiken
|
 Profil
E-Mail
Website
Editieren
Zitieren
|
KeyLF
Forenheld
Beiträge: 866 |
Schlechte Karten! Ganz Schlechte Karten!
|
 Profil
Editieren
Zitieren
|
Kiowa
Feiertags-Poster Threadstarter
Beiträge: 36 |
Ja beim nächsten mal ist man schlauer ...
Ich wollte hier auch nur mal die Webmaster/Webdesigner warnen soetwas nicht so zu tun, wie ich es gemacht habe. Eine einfache schriftliche Einwilligung hätte genügt.
---
www.cms-themes.de - themes & grafiken
|
 Profil
E-Mail
Website
Editieren
Zitieren
|
Ehemaliges Mitglied (#1460)
Posting-Schinder
Beiträge: 609 |
Schriftlich auf Papier oder reicht eine Mail, in der die Zustimmung gegeben wird, und in der möglicherweise sogar Grafiken (weil jemand Logos erwähnt hat!) mitgeschickt wurden?
|
 Profil
Editieren
Zitieren
|
nini
Pixelschubser
Beiträge: 1 |
hier ein auszug aus dem urheberrecht:
Ausschließlichkeitsrecht
Einem Urheber steht ein Ausschließlichkeitsrecht zu, das mit dem Recht an einem gegenständlichen Eigentumsstück zu vergleichen ist, weshalb man von geistigem Eigentum oder "Intellectual Property" spricht. Dieses Ausschließlichkeitsrecht gibt dem Urheber ein positives Nutzungsrecht, mit dem er entscheidet, ob, wo, wann und wie er sein Werk nutzen möchte.
Gleichzeitig kann er durch sein negatives Verbotsrecht Dritte von der Nutzung seines Werkes ausschließen oder solche Rechte beschränkt einräumen. Daneben hat der Urheber ein Namensnennungsrecht, das im Internet z.B. für Webdesigner von Bedeutung ist, die für ein Unternehmen eine Homepage herstellen und dies als Referenz angeben möchten.
|
 Profil
E-Mail
Website
Editieren
Zitieren
|