Das ist so nicht ganz richtig, denn Amazon.de geht sehr wohl davon aus, dass bei der Anmeldung an dem Partnerprogramm eine entsprechende Gewerbeanmeldung vorliegt. Natürlich gibt es wie so oft auch hier wieder Ausnahmen. Für Personen die an dem Partnerprogramm teilnehmen möchten aber nicht in Besitz eines Gewerbescheines sind gibt es eine Zusatzerklärung (in Abänderung §1 der Teilnahmebedingungen) mit der man auf die Werbekostenerstattung verzichtet.
Am besten einfach mal bei Amazon.de anfragen und man wird eine ähnliche Antwort bekommen.
Die ausgewiesenen Teilnahmebedingungen habe ich auch nicht verstanden. Ich denke mal das Amazon sich damit eine kleine Hintertür offen lässt und schiebt somit den vertrauensvollen und rechtlichen Verantwortungsraum an die Werbe-Einblendenden.
Man bedenke nur mal wie viele private Webseiten an diesem Partnerprogramm teilnehmen und dass will sich Amazon.de natürlich nicht entgehen lassen. Aber wie gesagt letztlich liegt die Verantwortung bei dem Teilnehmer.
Zudem handelt es sich hierbei wie auch bei den vielen anderen Partnerprogrammen im Internet um Einnahmen aus einem Gewerbebetrieb (wird wohl jedes Finanzamt bestätigen), was ohnehin eine Gewerbeanmeldung voraussetzt.
Ach ja, eine Gewerbeanmeldung kostet ca. 25 Euro und wenn man sich dann noch als
Kleinunternehmer einstufen lässt muss man noch nicht einmal Vorsteuer leisten, ist aber natürlich auch nicht berechtigt Umsatzsteuer auszuweisen.
Viele Grüsse
Jirka