WebWork Magazin - Webseiten erstellen lassen, Online Medien, html

Webhoster, Webhosting Provider und Domain registrieren

Home | Registrieren | Einloggen | Suchen | Aktuelles | GSL-Webservice | Suleitec Webhosting
Reparatur-Forum | Elektro forum | Ersatzteilshop Haushalt und Elektronik



Im Homepage und Webhosting-Forum --- Amazon Partnerprogramm 2

Copyright, Urheberrechte, Domainrecht, Markenrecht, Impressumspflicht, Gewerbeschein, Abmahnungen, Abzocker, Content-Diebstahl, Webseiten-Kopien, Klau von Inhalten einer Homepage oder Website

Forum » Recht im Internet - keine Rechtsberatung zur Homepage ! » Amazon Partnerpro... - 22 Dez 2024 Antworten
im Forum für Webhosting Homepage gefunden:
Amazon Partnerprogramm 2
selket13
Pixelschubser
Threadstarter




Beiträge: 1

Hallo zusammen,

auch ich habe eine Frage zum Amazon-Programm. Ist man schon Gewerbetreibender, wenn man die Möglichkeit auf seiner Seite anbietet, Bücher zu bestellen (über Klick auf den Link bzw. das Cover auf der eigenen Site) und sich so 20, 30 Euro im Quartal dazuverdient?

Danke schon jetzt für´s Helfen,
Selket

  Profil   Editieren   Zitieren
Investorman
Mausakrobat




Beiträge: 158

Hallo,

nein, ein Gewerbe musst Du dafür sicherlich nicht anmelden. Du musst aber den Gewinn in Deiner Einkommenssteuererklärung angegeben, falls Du überhaupt eine machen musst. Näheres kannst Du bei Deinem Finanzamt um die Ecke erfahren; die müssen Dich kostenlos beraten.

---
Investorman.com || Webstyleboard.de || Webmasterrecht.de ==> NEU: Urheberrechte bei Internetseiten

  Profil   Website   Editieren   Zitieren
PictureArtist
Pixelschubser




Beiträge: 3

Du solltest Dir einmal die Teilnahmebedingungen von Amazon.de ansehen. Hier steht ganz klar, dass in Besitz eines Gewerbescheines sein muss um am Partnerprogramm teilzunehmen. Dies gilt übrigens für die meisten Partnerprogramme, bei denen Auszahlungen stattfinden.


Gruß

Jirka

  Profil   Editieren   Zitieren
Investorman
Mausakrobat




Beiträge: 158

Man sollte die Teilnahmebedingungen aber auch vollständig gelesen haben bevor man sich äußert. Dort steht nämlich:

Aus Buchpreisbindungs-Gründen können wir nur mit gewerblichen Partnern im Rahmen des Amazon.de Partnerprogramms zusammenarbeiten.

Wenn Sie den Antrag für das Programm stellen, gehen wir davon aus, dass Sie diese Voraussetzung erfüllen.

"Gewerblich" sind Sie, wenn:

1. Ihre Firma eine GmbH ist, oder
2. Sie ein Gewerbe angemeldet haben, oder
3. Sie einen eigenen Server betreiben, oder
4. Sie einen eigenen Domain-Namen für Ihre Website haben.


Man beachte nur Punkt 4. Ergo braucht man keinen Gewerbeschein.

---
Investorman.com || Webstyleboard.de || Webmasterrecht.de ==> NEU: Urheberrechte bei Internetseiten

  Profil   Website   Editieren   Zitieren
PictureArtist
Pixelschubser




Beiträge: 3

Das ist so nicht ganz richtig, denn Amazon.de geht sehr wohl davon aus, dass bei der Anmeldung an dem Partnerprogramm eine entsprechende Gewerbeanmeldung vorliegt. Natürlich gibt es wie so oft auch hier wieder Ausnahmen. Für Personen die an dem Partnerprogramm teilnehmen möchten aber nicht in Besitz eines Gewerbescheines sind gibt es eine Zusatzerklärung (in Abänderung §1 der Teilnahmebedingungen) mit der man auf die Werbekostenerstattung verzichtet.

Am besten einfach mal bei Amazon.de anfragen und man wird eine ähnliche Antwort bekommen.

Die ausgewiesenen Teilnahmebedingungen habe ich auch nicht verstanden. Ich denke mal das Amazon sich damit eine kleine Hintertür offen lässt und schiebt somit den vertrauensvollen und rechtlichen Verantwortungsraum an die Werbe-Einblendenden.
Man bedenke nur mal wie viele private Webseiten an diesem Partnerprogramm teilnehmen und dass will sich Amazon.de natürlich nicht entgehen lassen. Aber wie gesagt letztlich liegt die Verantwortung bei dem Teilnehmer.

Zudem handelt es sich hierbei wie auch bei den vielen anderen Partnerprogrammen im Internet um Einnahmen aus einem Gewerbebetrieb (wird wohl jedes Finanzamt bestätigen), was ohnehin eine Gewerbeanmeldung voraussetzt.

Ach ja, eine Gewerbeanmeldung kostet ca. 25 Euro und wenn man sich dann noch als Kleinunternehmer einstufen lässt muss man noch nicht einmal Vorsteuer leisten, ist aber natürlich auch nicht berechtigt Umsatzsteuer auszuweisen.



Viele Grüsse

Jirka

  Profil   Editieren   Zitieren
 

Antworten
Forum » Recht im Internet - keine Rechtsberatung zur Homepage ! » Amazon Partnerpro...

Aktuelle Beiträge zur Hilfe im Forum für Homepage - Amazon Partnerprogramm 2 im Forum Homepage Hosting AntwortenLetztes Posting
Blog beim Finanzamt melden
in "Recht im Internet - keine Rechtsberatung zur Homepage !"
3 10.05.2021 22:03 von FastSpeeddev
Hilfe ! Möchte freiberuflich tätig werden! Wer kennt sich aus?
in "Recht im Internet - keine Rechtsberatung zur Homepage !"
23 29.05.2020 16:01 von minad
Ein Patent anmelden
in "Recht im Internet - keine Rechtsberatung zur Homepage !"
7 13.12.2019 21:23 von Robeni
STRATO verkauft meine Domain ???
in "Recht im Internet - keine Rechtsberatung zur Homepage !"
2 15.08.2019 10:20 von Andreas John
Kann man einfach Insolvenz gehen?
in "Recht im Internet - keine Rechtsberatung zur Homepage !"
8 30.07.2019 10:22 von Sonja
Verhandlungen über Vertragsabschluss geheimhalten?
in "Recht im Internet - keine Rechtsberatung zur Homepage !"
1 18.07.2019 11:07 von mavia2222
Betriebshaftpflicht für Web-Designer sinnvoll?
in "Recht im Internet - keine Rechtsberatung zur Homepage !"
2 14.02.2019 22:01 von Robeni
Ebay gewerbe
in "Recht im Internet - keine Rechtsberatung zur Homepage !"
33 24.11.2018 00:50 von andyy
Rechtliche Neuerungen auf einer zuverlässigen Plattform
in "Recht im Internet - keine Rechtsberatung zur Homepage !"
3 24.11.2018 00:50 von andyy
Ist die Quellenangabe von Fotos auf Websites noch zwingend erforderlich?
in "Recht im Internet - keine Rechtsberatung zur Homepage !"
4 28.10.2018 21:38 von andyy
Reichen die Musterdatenschutzerklärungen die man im Netz findet?
in "Recht im Internet - keine Rechtsberatung zur Homepage !"
4 27.10.2018 10:39 von Galvaho
EAN Codes zwangsweise nötig für Shop?
in "Recht im Internet - keine Rechtsberatung zur Homepage !"
0 14.10.2018 11:36 von Icenso



Besucher : 8143586    Heute : 80     Gestern : 729     Online : 182     22.12.2024    5:01      0 Besucher in den letzten 60 Sekunden        
Nach oben