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Forum » Recht im Internet - keine Rechtsberatung zur Homepage ! » Amazon Partnerpro... - 21 Nov 2024 Antworten
im Forum für Webhosting Homepage gefunden:
Amazon Partnerprogramm 2
selket13
Pixelschubser
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Beiträge: 1

Hallo zusammen,

auch ich habe eine Frage zum Amazon-Programm. Ist man schon Gewerbetreibender, wenn man die Möglichkeit auf seiner Seite anbietet, Bücher zu bestellen (über Klick auf den Link bzw. das Cover auf der eigenen Site) und sich so 20, 30 Euro im Quartal dazuverdient?

Danke schon jetzt für´s Helfen,
Selket

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Investorman
Mausakrobat




Beiträge: 158

Hallo,

nein, ein Gewerbe musst Du dafür sicherlich nicht anmelden. Du musst aber den Gewinn in Deiner Einkommenssteuererklärung angegeben, falls Du überhaupt eine machen musst. Näheres kannst Du bei Deinem Finanzamt um die Ecke erfahren; die müssen Dich kostenlos beraten.

---
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Pixelschubser




Beiträge: 3

Du solltest Dir einmal die Teilnahmebedingungen von Amazon.de ansehen. Hier steht ganz klar, dass in Besitz eines Gewerbescheines sein muss um am Partnerprogramm teilzunehmen. Dies gilt übrigens für die meisten Partnerprogramme, bei denen Auszahlungen stattfinden.


Gruß

Jirka

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Investorman
Mausakrobat




Beiträge: 158

Man sollte die Teilnahmebedingungen aber auch vollständig gelesen haben bevor man sich äußert. Dort steht nämlich:

Aus Buchpreisbindungs-Gründen können wir nur mit gewerblichen Partnern im Rahmen des Amazon.de Partnerprogramms zusammenarbeiten.

Wenn Sie den Antrag für das Programm stellen, gehen wir davon aus, dass Sie diese Voraussetzung erfüllen.

"Gewerblich" sind Sie, wenn:

1. Ihre Firma eine GmbH ist, oder
2. Sie ein Gewerbe angemeldet haben, oder
3. Sie einen eigenen Server betreiben, oder
4. Sie einen eigenen Domain-Namen für Ihre Website haben.


Man beachte nur Punkt 4. Ergo braucht man keinen Gewerbeschein.

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Pixelschubser




Beiträge: 3

Das ist so nicht ganz richtig, denn Amazon.de geht sehr wohl davon aus, dass bei der Anmeldung an dem Partnerprogramm eine entsprechende Gewerbeanmeldung vorliegt. Natürlich gibt es wie so oft auch hier wieder Ausnahmen. Für Personen die an dem Partnerprogramm teilnehmen möchten aber nicht in Besitz eines Gewerbescheines sind gibt es eine Zusatzerklärung (in Abänderung §1 der Teilnahmebedingungen) mit der man auf die Werbekostenerstattung verzichtet.

Am besten einfach mal bei Amazon.de anfragen und man wird eine ähnliche Antwort bekommen.

Die ausgewiesenen Teilnahmebedingungen habe ich auch nicht verstanden. Ich denke mal das Amazon sich damit eine kleine Hintertür offen lässt und schiebt somit den vertrauensvollen und rechtlichen Verantwortungsraum an die Werbe-Einblendenden.
Man bedenke nur mal wie viele private Webseiten an diesem Partnerprogramm teilnehmen und dass will sich Amazon.de natürlich nicht entgehen lassen. Aber wie gesagt letztlich liegt die Verantwortung bei dem Teilnehmer.

Zudem handelt es sich hierbei wie auch bei den vielen anderen Partnerprogrammen im Internet um Einnahmen aus einem Gewerbebetrieb (wird wohl jedes Finanzamt bestätigen), was ohnehin eine Gewerbeanmeldung voraussetzt.

Ach ja, eine Gewerbeanmeldung kostet ca. 25 Euro und wenn man sich dann noch als Kleinunternehmer einstufen lässt muss man noch nicht einmal Vorsteuer leisten, ist aber natürlich auch nicht berechtigt Umsatzsteuer auszuweisen.



Viele Grüsse

Jirka

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