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Im Homepage und Webhosting-Forum --- [Beitrag] Der Disclaimer - ein Kuriosum?

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Forum » Recht im Internet - keine Rechtsberatung zur Homepage ! » [Beitrag] Der Dis... - 21 Nov 2024 Antworten
im Forum für Webhosting Homepage gefunden:
[Beitrag] Der Disclaimer - ein Kuriosum?
Investorman
Mausakrobat
Threadstarter




Beiträge: 158

[SIZE=1][Die Zahlen in den Klammern führen zu den Fußnoten!][/SIZE]




[size=4]Der Disclaimer – ein Kuriosum?[/size]
[size=1]cand. iur. Michael Fülling[/size]



[SIZE=3]I. Einführung:[/size][1]
Zig Millionen nützliche und unnützliche Internetseiten sind im Worldwideweb abrufbar. Nahezu jede Seite hält dabei Links zu anderen Seiten für seine Nutzer bereit. Hierdurch wird das Internet erst zum Internet; ohne Hyperlinks würde es nicht bestehen können. – Nun möchte aber kaum ein Webmaster darauf verzichten, Links zu weiterführenden (externen) Internetangeboten auf seiner Internetseite anzubieten. Zugleich wird vom jeweiligen Webmaster der Disclaimer als sogenannter „rechtlicher Hinweis“ mit auf die Homepage gesetzt, in der Hoffnung, sich von allen Eventualitäten, die sich hinter den gesetzten Links befinden könnten, befreien zu können. Dass ein Haftungsausschluss allerdings unmöglich, sprich ein Disclaimer Unsinn ist, soll dem werten Leser durch diesen Beitrag näher gebracht werden.


[SIZE=3]II. Das Landgericht Hamburg hat entschieden ... [/size]
Jeder kennt es, aber nur die wenigsten verstehen[2] es: das Urteil vom Landgericht Hamburg[3] mit dem allseits bekannten Datum vom 12. Mai 1998. Dieses Urteil ist das wohl am meisten zitierteste Urteil und damit zugleich eines der größten Irrtümer im Internet. – Würde sich der disclaimer-benutzende Webmaster einmal Gedanken darüber machen, was er da überhaupt auf seiner Seite zum Ausdruck bringt, so würde ihm die Sinnlosigkeit eines solchen Disclaimers sicherlich ins Auge stechen. Oder glauben diese Webmaster auch, sie kämen straflos davon, wenn sie einen x-beliebigen Passanten auf der Straße ins Gesicht schlagen, nur weil sie auf dem T-Shirt den Slogan „Ich distanziere mich von jeglicher Gewalt“ stehen haben?! Ist in vielen Webmasterköpfen tatsächlich der Irrglaube verankert, dass man sich durch bloße Worte vom Unrecht distanzieren kann?! - Dem ungläubigen Leser wird nahegelegt, sich nachfolgendes Zitat aus dem Urteil des LG Hamburgs mit voller Aufmerksamkeit zu verinnerlichen:

[COLOR=darkblue]„Eine [...] ausreichende Distanzierung hat der Beklagte jedenfalls nicht dadurch vorgenommen, dass er auf die eigene Verantwortung des jeweiligen Autors verweist. Dies ist keine Distanzierung, sondern vielmehr eine nicht verantwortete Weitergabe und damit eine eigene Verbreitung.“[/COLOR]

Somit wird klar, dass das Landgericht Hamburg in seinem Urteil genau das Gegenteil von dem zum Ausdruck bringt, was auf vielen Homepages zu lesen ist.


[SIZE=3]III. Die Haftung[/size]
Nach § 11 Teledienstgesetz (TDG) [4] haftet der Anbieter für fremde Inhalte,[5] die zur Nutzung bereitgehalten werden, nur dann, wenn ihm eine positive Kenntnis des rechtswidrigen fremden Angebots nachgewiesen werden kann. Dh weiß der linksetzende Webmaster von den rechtswidrigen Inhalten, so unterliegt er wegen des positiven Wissens der allgemeinen Haftung; eine Distanzierung hilft hierbei nichts. Der Disclaimer entfaltet folglich keinerlei Wirkung. Im Zweifel kann ein vorhandener Disclaimer sogar das Gegenteil erreichen, denn dessen Existenz lässt vermuten, dass der Webmaster von den strafrechtlich relevanten Inhalten der verlinkten Seiten gewusst hat respektive ihm ein solcher Verdacht nahe lag.


[SIZE=3]IV. Fazit[/size]
Ein Disclaimer bzw Haftungsausschluss bringt nichts und ist somit überflüssig! - Es ist ein Irrglaube, dass die bloße Distanzierung vor einer Strafe schützen könnte. Sinnvoll und nützlich auf der eigenen Website ist hingegen der Hinweis, dass es sich bei den verlinkten Seiten nicht (mehr) um das eigene Angebot handelt und dass sich der Webmaster die fremden Urheberrechte nicht zueigen macht.

Abschließend sei noch darauf hingewiesen, dass dieser Beitrag keinen Anspruch auf Vollständigkeit beansprucht. Die Konsultation eines Rechtsanwalts wird auf jeden Fall empfohlen.


[SIZE=1]Fußnoten:
1. Der Verfasser ist als studentische Hilfskraft an der Forschungsstelle für Rechtsinformatik der Philipps-Universi-tät Marburg tätig und zugleich Betreiber der Website webmasterrecht.de.
2. Oder sollte man besser sagen, die wenigsten haben es überhaupt gelesen?!
3. Aktenzeichen 310 O 85/98. Die vollständige Urteilsbegründung samt vorangestelltem Sachverhalt und Anträgen kann hier nachgelesen werden: http://www.jurawelt.com/gerichtsurteile/zivilrecht/lg/1938. Das Urteil ist im Übrigen nicht rechtskräftig geworden, da sich die Beteiligten verglichen haben.
4. Das TDG ist samt einer Kurzkommentierung (Erläuterungen, Anmerkungen) und seiner Gesetzgebungsgechichte unter http://www.teledienstegesetz.info abrufbar.
5. Für eigene Inhalte kann der Anbieter über § 8 TDG nach den allgemeinen Gesetzen haften.
[/SIZE]




Dieser Aufsatz ist urheberrechtlich geschützt!!



Download: Ihr könnt Euch diesen Beitrag auch als 2-seitiges PDF Dokument unter www.webmasterrecht.de herunterladen und für den Privatgebrauch ausdrucken.




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axedon
Foren-Team




Beiträge: 1590

Bravo! Hoffentlich lesen das außer mir noch einige andere.

Nachdem ich ebenfalls den Unsinn eines Disclaimers eine Weile erst selbst mitgemacht habe (das hat jeder, also wird es schon seinen Sinn haben), dann jedoch andere selbst auf auf die Irrtümer hingewiesen habe, weil ich mir ebenfalls ein ähnliches Beispiel wie du mit dem T-Shirt asugedacht habe und die Entscheidung mal ganz gelesen habe. Jedoch habe ich bald diese Ambitionen aufgegeben - der Disclaimer ist einfach zu tief in den Köpfen drinnen.


Soweit ist es für mich ziemlich klar.
Nun heißt der Titel aber "Der Disclaimer" und doch geht es eigentlich nur um die Linkhaftung und die Sinnfülle des Publizierens des Urteils.


Eine Stufe schwieriger wird es meines Erachtens nach bei Haftungstexten wie diesem:

Von Seiten des Verantwortlichen wird keine Gewähr für Richtigkeit, Funktionstüchtigkeit, Erreichbarkeit und Aktualität der Seite übernommen. Für resultierende Schäden wird keine Haftung übernommen.


Hier stellt sich für mich überhaupt zuerst die Frage: Wäre ein Seitenbetreiber für "Richtigkeit, Funktionstüchtigkeit, Erreichbarkeit und Aktualität" der Seite verantwortlich?

Daraufhin würde ich sagen: Richtigkeit - ja, Aktualität - u.U. in Zusammenhang mit Richtigkeit, Erreichbarkeit - nein, Funktionstüchtigkeit - nein.

Ich hafte nunmal für die Korrektheit meiner Aussagen oder der Wiedergabe von Aussagen. Hier ließe sich wieder das T-Shirt-Bild anwenden. Wenn ich in den anderen Fällen für etwas nicht hafte, muss ich es auch nicht ausschließen.


==> sinnlos




Noch eine Stufe komplizierter:

Der Autor behält sich vor, Beiträge oder Inhalte, seien sie von ihm oder Benutzern des Gästebuchs, ohne Kennzeichnung oder vorherige Konsultationen zu verändern, sie nicht zu publizieren oder im Nachhinein zu löschen.


Hier müssen wir wieder aufteilen. Beginnen wir mit "verändern": Sollte sich es um eine Veränderung des Sinnes handeln, dann ist das in jedem Fall unzulässig.

Die Nichtpublikation eines Beitrags wäre, so denke ich, rechtlich in Ordnung (Vorbehalt).

Verbleiben die Fragen:
- Darf ein Gästebucheintrag bei Nichtkonsultation oder Widerspruch des Beitragautors im Nachhinein herausgenommen werden, wenn er einmal online steht? Oder in anderen Worten: Darf der Vorbehalt auch im Nachhinein geltend gemacht werden oder sind in der Zwischenzeit Verpflichtungen entstanden, die dies verhindern?
- Ist es über den Informationswert für die sich eintragende Person hinaus, also rechtlich, sinnvoll auf den Vorbehalt hinzuweisen?

Wohlgemerkt:

Die beiden Zitate sind noch momentan im Impressum einer Seite von mir zu lesen - da sieht man mal wie wenig Gedanken man sich teilweise über das macht, was man schreibt.


Könnte mir wiederum jemand sagen, inwieweit meine Analysen stimmig sind und mir die beiden Fragen beantworten?

Danke.

Diese Nachricht wurde geändert von: axedon
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c3o
Posting-Schinder




Beiträge: 585

siehe auch http://schneegans.de/distanzierung-von-links/

axedon: Man haftet für die Richtigkeit seiner Aussagen!? Vor Gericht vielleicht, aber sonst kann ich doch wohl soviel Blödsinn vor mich her reden wie ich will! Da wär ja sogar Parodie illegal.


Diese Nachricht wurde geändert von: c3o
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Investorman
Mausakrobat
Threadstarter




Beiträge: 158

Hallo axedon!!

axedon schrieb:
Bravo! Hoffentlich lesen das außer mir noch einige andere.
Das hoffe ich auch!


axedon schrieb:
Wäre ein Seitenbetreiber für "Richtigkeit, Funktionstüchtigkeit, Erreichbarkeit und Aktualität" der Seite verantwortlich?
Für alle Punkte gilt: nein, ist er nicht! Oder ist die Bild-Zeitung für die Richtigkeit ihres Inhalts verantwortlich? – Ergo: Solange sich alles im Rahmen der Gesetze hält, sehe ich hier kein Problem. (Dh es darf nicht absichtlich getäuscht werden, um jemanden böswillig in die Irre zu führen!)


axedon schrieb:
Ich hafte nunmal für die Korrektheit meiner Aussagen oder der Wiedergabe von Aussagen.
Nö, Du darfst selbst Polizisten anlügen. Bsp: Du hast 8 Bier und 5 Schnäpse getrunken. Die Polzizei hält Dich in Deinem Fahrzeug an und fragt, ob Du etwas getrunken hättest. – Natürlich sagst Du „Nein, habe ich nicht!“



axedon schrieb:
Der Autor behält sich vor, Beiträge oder Inhalte, seien sie von ihm oder Benutzern des Gästebuchs, ohne Kennzeichnung oder vorherige Konsultationen zu verändern, sie nicht zu publizieren oder im Nachhinein zu löschen.
Hier müssen wir wieder aufteilen. Beginnen wir mit "verändern": Sollte sich es um eine Veränderung des Sinnes handeln, dann ist das in jedem Fall unzulässig.
Zustimmung! Den Sinngehalt darf man natürlich nicht verändern.


axedon schrieb:
Die Nichtpublikation eines Beitrags wäre, so denke ich, rechtlich in Ordnung (Vorbehalt).
Si.


axedon schrieb:
- Darf ein Gästebucheintrag bei Nichtkonsultation oder Widerspruch des Beitragautors im Nachhinein herausgenommen werden, wenn er einmal online steht?
Natürlich darf man ganze Einträge löschen! – Die Türsteher einer Disco können Dich auch herauswerfen ... – Ergo: In Deinem Gästebuch und/oder Forum hast Du so was wie „Hausrecht“.


axedon schrieb:
- Ist es über den Informationswert für die sich eintragende Person hinaus, also rechtlich, sinnvoll auf den Vorbehalt hinzuweisen?
Das hat keinerlei Auswirkung.


Beste Grüße,
Investorman


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Investorman
Mausakrobat
Threadstarter




Beiträge: 158

Mir ist aufgefallen, dass auch dieses Board hier (leider) einen Diclaimer verwendet; dies sollte man vielleicht ändern ...

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gonzman
Pixelschubser




Beiträge: 3

Sehr interessant. Habs mir so eben auch mal durchgelesen und bin auch einer derjenigen die den Disclaimer verwenden. Zwar nicht mit dem Hintergrund der kompletten Absicherung der Seite aber als guter beigeschmack und fürs innere selbst.

Gonzman

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==Leben und Leben lassen===

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Rieke
Foren-Team





Beiträge: 1792

Nunja, einen Disclaimer bzw der Sinn und Zweck ... oder vielleicht noch besser .. der "gewünschte" Sinn und Zweck eines sollchen ist ja nicht immer wissendlich etwas falsches zu tun und sich sicherheitshalber davon zu distanzieren.

Wie z.B. bei diesem Forum. Wir führen nichts böses im Schilde, aber man versucht sich durch den Disclaimer / Forenregeln mit welchen ein Mitglied bei der Registrierung sich einverstanden erklärt zu schützen so gut es geht.
Leider gibt es eben nicht nur Menschen die nichts böses im Schilde führen und all zu leicht wird man für etwas zur Haftung gezogen wo der reine Menschenverstand einem noch sagt man könne doch nichts dafür ..

AGB und Disclaimer sind doch grade im Internet immer mehr der letzte Hoffnungsanker sich vor allmöglichen Dingen zu schützen und das mehrheitlich nicht weil man etwas böses im Schilde führt, sondern weil es schon viel zu oft Menschen "kalt erwischt" hat, die nicht vor hatten gegen irgend eine Regel, irgendein Gesetz , irgendeinen verborgenen § zu verstoßen ..

Das z.B. eine Warez Seite einzurichten auf welcher Links zum illegalen Downloaden geschützter Software zu finden sind und sich dann per Disclaimer von den Inhalten zu distanzieren ist fürwahr "dämlich" und gehört bestraft .. aber ich finde es aufgrund der vielen Menschen im Internet die schon für etwas Belangt wurden das vom reinen Empfinden/Gerechtigkeitsgefühl her unschuldig waren ... durchaus verständlich das so viele Disclaimer im Umlauf sind und man den letzten Strohhalm des Schutzes versucht festzuhalten.

---

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