Produkte auf eigener Seite? |
Markus_Eulen
Pixelschubser Threadstarter
Beiträge: 3 |
Hi,
ich möchte auf meiner Homepage.
Günstige Produkte auflisten.
Ich weiß sowas gibt's schon zu hauf.
Aber darf man das überhaupt?
Text und Bild z.B. von der Aldi Seite übernehmen?
Gibt ja unzählige Shopsuchmaschinen die sowas machen.
Oder muss man da bei jedem Unternehmen um Erlaubnis Fragen?
Ich will keine Werbung auf die Seite setzten, und kein Geld damit verdienen.
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axedon
Foren-Team
Beiträge: 1590 |
Also generell ist das kein Problem, wenn du etwa schreibst:
"Besonders günstig erscheinen mir derzeit die Produkte MargarineXY und ButtermilchZZ, die zur Zeit jeweils für 1000,00 EUR bei ALDI erhältlich sind."
Die Verwendung von Produkttexten und Bildern ohne vorherige Einwilligung des Eigentümers ist dagegen nicht wasserdicht. D.h. im Regelfall ist zu vermuten, dass es keine Beschwerden gibt, aber wenn doch, dürfte es problematisch werden.
Ob du Werbung auf der Seite hast oder damit Geld verdienen möchtest, interessiert einen Anbieter dabei recht wenig. Eine andere Frage ist, ob das Projekt überhaupt sinnvoll ist, denn du hast bei weitem nicht die Möglichkeiten von Anbietern ähnlicher Dienste.
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Markus_Eulen
Pixelschubser Threadstarter
Beiträge: 3 |
Ich wollte eigentlich schon die Texte und Bilder wie bei Preis-Suchmaschinen.
So wie bei evendi oder guenstiger.
Aber halt nur ein oder zwei Unternehmen.
Die Preis-Suchmaschinen Betreiber können doch nicht von allen gelisteten Unternehmen
Einwilligungen haben, oder?
Ich denke mal, dass Aldi auf eine Mail von mir nicht antworten würde.
Und wenn ich's einfach ohne Einwilligung mache.
Könnte es sein das ich einen Brief von deren Anwalt bekomme, dass
ich zig Tausend Euro zahlen soll.
Das wäre für mich als Student katastrophal.
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Ehemaliges Mitglied (#1460)
Posting-Schinder
Beiträge: 609 |
Ich würde sowas nicht ohne Erlaubnis machen. Das Verhältnis zwischen Nutzen und dem Ärger, den Du bekommen kannst, ist irrsinnig. Wenn es sowas, wie Du vor hast, schon gibt, dann würde ich mich fragen, ob es das bringt, sowas zu machen, wenn Du dabei nur auf massive Probleme laufen könntest. Gerade als armer Student. Dann würde ich lieber schauen, dass ich eine (vielleicht für Studenten billige!) Rechtschutzversicherung bekomme, und mit meinen Ideen zu einem Anwalt ziehe, der kann Dir das dann ganz sicher sagen. Ich hab sowieso das Gefühl, dass man als Webseitenersteller, egal ob privat für die kleine Schwester, oder als semi-professioneller Web-Designer, heutzutage *unbedingt* eine Rechtschutzversicherung braucht!
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Investorman
Mausakrobat
Beiträge: 158 |
Nach dem derzeitigen Kenntnisstand bietet keine Versicherung Rechtsschutz für Streitigkeiten rund um die Domain.
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Ehemaliges Mitglied (#1460)
Posting-Schinder
Beiträge: 609 |
Warum nicht? Nachdem das nicht von Arbeits- bzw. Mieterrechtschutz abgedeckt ist (und schon gar nicht Verkehrs-RS ist), sollte das doch in den Bereich der privaten RSV fallen!?
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Markus_Eulen
Pixelschubser Threadstarter
Beiträge: 3 |
Kenn ihr euch das aus?
Können Unternehmen ohne Vorwarnung Geld von mir verlangen?
Ich meine wenn eine Mail oder Anruf von einem Unternehmen kommen würde,
dass ich etwas von meiner Seite nehmen soll,
würde ich das sofort machen, und nicht rumstreiten.
Können die mich ohne freundliche Bitte sofort verklagen?
Wie ist das mit so Abmahngeschichten?
Paar hundert Euro Anwaltskosten, könnte ich nicht bezahlen.
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Ehemaliges Mitglied (#1460)
Posting-Schinder
Beiträge: 609 |
Soweit ich das aus zahlreichen Foren gelesen habe, kannst Du, wenn Du jemandes Rechte verletzt, eine Abmahnung bekommen, und bereits die erste Abmahnung ist kostenpflichtig. Wie hoch, habe ich nicht im Kopf, aber ich würde da in der Tat schon was dreistelliges einplanen. So eine Abmahnung kommt von einem Anwalt und der ist nicht billig. Für 10 EUR nimmt der keinen Stift in die Hand.
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Investorman
Mausakrobat
Beiträge: 158 |
Eine Abmahnung kostet je nach Streitwert 400-1000 Euro. Der Streitwert bei Domains beläuft sich in der Regel auf mind. 10.000 Euro, oft sogar auf 25.000. Und danach richtet sich die Gebühr, die der Anwalt bekommt, denn da geht's nciht nach Stundensätzen, sondern eben nach dem Streitwert. Das ist alles gesetzlich festgelegt, vgl. zB die BRAGO.
Ein Anwalt mahnt übrigens nicht in seinem Interesse ab, sondern wird von einem Mandanten dazu beauftragt, dessen Rechte zu wahren. Dabei muss die Abmahnung natürlich bezahlt werden, ganz egal, ob man die Vereletzungshandlung sofort unterlässt; auch kommt nicht auf ein Verschulden an.
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