Naja, so einfach ist es dann doch nicht. Mit 17 ist man nur beschränkt geschäftsfähig, dh man benötigt für alle Rechtsgeschäfte (Einkäufe, Verkäufe usw) die Zustimmung der Eltern.
Des Weiteren hat man als Verkäufer eine Reihe von Dingen zu beachten: zB MUSS man (per Gesetz) auf alle verkauften Geräte eine zweijährige Gewährleistung geben uvm.
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