Ich verstehe Deine Unswicherheit auch nicht, bkfM. Der Typ hat kein Nutzungsrecht an den Bildern, und Du bist der einzig Berechtigte.
Das Urheberrechtsgesetz findest Du ua hier:
http://www.urheberrecht.org/law/normen/urhg/2003-09-13/text/
§ 12 (Veröffentlichungsrecht) UrhG lautet in Absatz 1:
"Der Urheber hat das Recht zu bestimmen, ob und wie sein Werk zu veröffentlichen ist."
§ 15 UrhG lautet in Absatz 1:
"Der Urheber hat das ausschließliche Recht, sein Werk in körperlicher Form zu verwerten; [...]"
Ansprüche bei Verletzung des Urheberrechts ergeben sich aus §§ 97 ff. UrhG!
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