Selbst erstellte Software verkaufen |
Der Flo
Pixelschubser Threadstarter
Beiträge: 1 |
Ich bin 16 Jahre alt und programmiere Software mit VB.
Nun will ich einen "Shop" im Internet eröffnen in welchem ich diese Verkaufe.
1. Darf ich das mit 16?
2. Brauch ich dafür ein Gewerbe?
3. Was muss ich noch beachten?
4. Darf ich diese Software unter einem Firmennamen verkaufen?
5. Ist es besser Firmen meine Software anzubieten und nicht selbst zu verkaufen?
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hagbard
Posting-Schinder
Beiträge: 532 |
1. Unter Einwilligung des Erziehungsberichtigten (dieser haftet)
2. Ja.
3. Kennzeichnungspflicht, Angabe der MwSt.
4. Solange Du keine Markenrechte verletzt.
5. Da kommt es auf die Software an. Also über das Anbieten von Shareware/Demos im Internet sind schon einige Programme bekannt geworden. Die Frage ist einfach, ob ein Unternehmen auf die Lösung eines 16jährigen setzen will. Dort gibt es dann zuhauf Vorurteile.
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"Wer mit künstlicher Intelligenz arbeitet, muß auch mit natürlicher Dummheit rechnen." (Klaus Kornwachs)
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KeyLF
Forenheld
Beiträge: 866 |
hagbard schrieb am 09.04.2004 16:11
3. Kennzeichnungspflicht, Angabe der MwSt.
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Nur wenn Du diese ausweisen willst... da berät dich das FA, du musst keine MwSt. abführen... kommt drauf an wer deine Kunden sind, wenn es haupsächlich auch gewerbetreibende sind, dann wäre das von vorteil... bei einem Kundenstamm der hauptsächlich aus privat Personen besteht... ist es einfach dfas nicht zu tun... weniger aufwand... somit kannst alles über eine Jahresabrechnung machen.
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KeyLF
Forenheld
Beiträge: 866 |
Der Flo schrieb am 09.04.2004 13:43
4. Darf ich diese Software unter einem Firmennamen verkaufen?
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Du kannst als Kleinunternehmen (Nebenverdienst) eine Firmenbezeichnung angeben die nicht offiziell ist aber die Du verwenden darfst.
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Ehemaliges Mitglied (#1460)
Posting-Schinder
Beiträge: 609 |
Hei,
Muss die Firmenbezeichnung nicht noch seinen Namen enthalten?
Ein alleinstehender Name darf doch erst verwendet werden, wenn der Name im Handelsregister steht. Oder nicht?
Gruß,
-Efchen
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KeyLF
Forenheld
Beiträge: 866 |
Naja so richtig offiziell ist es nicht, da er bei der Steuererklärung etc. es ja keinen Firmenname gibt somit wäre es nur Max Mustermann... das merkt man daran, das mein zwar ein Firmenkonto eröffnen kann aber als Inhaber nicht der "Firmenname" sonder die Person angegeben wird. Dennoch kann er ja auf dem Briefpapier ein Logo und eine Bezeichung verwenden... wichtig ist nur, dass nur er die Schreiben und Rechnungen ausstellt (unterschreibt).
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laila
Pixelschubser
Beiträge: 1 |
Um diesen ganzen rechtlichen Fragen aus dem Weg zu gehen, verkauf doch deine Software über Firmen die speziell so etwas anbieten. z.B. hab ich gestern www.softwarepalace.de gefunden.
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Ehemaliges Mitglied (#2147)
Fachidiot
Beiträge: 106 |
@Efchen:
Ja, er muss immer seinen Namen dazu angeben: Also [LOGO]Softwarefirma Inh. Max Mustermann.
@Der Flo:
Ein Gewerbe anmelden, ich glaube dazu muss man schon 18 sein, aber besser wäre das schon! Ich habe mich dazu beim Finanzamt informiert, die können dich beraten und dir Broschüren dazu geben.
Du wirst allerdings unter die Kleinunternehmerregelung fallen: Umsatzsteuer musst du dann aber auch erst ab einem jährlichen Gesamtumsatz von über 17.500€ bezahlen. (Darfst ihn dann aber auch auf einer Rechnung nicht ausweisen.)
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