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Im Homepage und Webhosting-Forum --- Habt ihr ein Impressum?

Copyright, Urheberrechte, Domainrecht, Markenrecht, Impressumspflicht, Gewerbeschein, Abmahnungen, Abzocker, Content-Diebstahl, Webseiten-Kopien, Klau von Inhalten einer Homepage oder Website

Forum » Recht im Internet - keine Rechtsberatung zur Homepage ! » Habt ihr ein Impre... - 21 Nov 2024 Antworten
im Forum für Webhosting Homepage gefunden:
Habt ihr ein Impressum?
Olaf
Quasselstrippe
Threadstarter




Beiträge: 267

Jetzt mal ehrlich...hat jeder von euch ein Impressum auf seiner Seite? Denn laut dem Gesetz muss jeder (!!!) ein Impressum auf seine Seite tun. Auch Tante Emma die nur ihre Kuchenrezepte online stellt.

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Hallihallo,
im wesentlichen geht es beim Impressum um die Bekanntgabe des/der für die Inhalte und die Geschäftstätigkeit Verantwortlichen und die entsprechenden Kontaktinformationen. Bei einer Firma der offizielle Firmenname, Gesellschaftsform und die Anschrift. Bei Einzelpersonen deren Name und Anschrift.

Das o.g. ist Pflicht. Du kannst selbstverständlich gerne weitere Informationen angeben, wie z.B. die Namen von Ressortleitern der Firma oder Namen von Redakteuren des Contents, E-Mail-Adressen, ...

Zur Erfüllung der Impressumpflicht reicht es aus, wenn auf sämtlichen Internet-Seiten der Website ein Link (auch als Logo) zu einer zentralen Impressumseite führt.

Der verantwortliche Diensteanbieter muß seinen ständigen Aufenthalt im Inland, d.h. im Geltungsbereich des Grundgesetzes haben, darf nicht infolge Richterspruchs gemäß §§ 45 ff. Strafgesetzbuch (StGB) die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter verloren haben, muß voll geschäftsfähig sein und unbeschränkt strafrechtlich verfolgt werden können. Ist nur ein Verantwortlicher benannt, so haftet dieser für das gesamte journalistisch-redaktionell gestaltete Angebot.

Ein Verstoß gegen die Impressumpflicht stellt eine bußgeldbewehrte Ordnungswidrigkeit dar.

Die Impressumpflicht ergibt sich aus §6 (Anbieterkennzeichnung) des Gesetzes zum Staatsvertrag über Mediendienste (Mediendienste-Staatsvertrag) vom 2.6.l997

Rechtlich gesehen ist dazu jeder verpflichtet, der Informationen und/oder Dienstleistungen im Internet anbietet.
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Also passt bloß auf! Wenn wieder so ein Anwalt langeweile hat und 'ne Abmahnwelle startet, werden viele Alt aussehen.


  Profil   Editieren   Zitieren
axedon
Foren-Team




Beiträge: 1590

Kein Anwalt kann dich deswegen abmahnen! Schließlich vertritt er keinen Mandanten im Zivilrecht.
Er könnte dich höchstens anzeigen oder es ist ein Staatsanwalt, der bei dir vorbeisurft.

Auf allen meinen Seiten finden sich sowohl Adresse, als auch email-Adresse, Name und Ausführungen zur Urheberschaft


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Dot Com
Feiertags-Poster




Beiträge: 39

Das Impressum ist nur dann Pflicht, wenn mit der Webseite in irgendeinerweise Geld verdient wird.
Bei privaten Webseiten mit eigener Domain genügt es die richtigen Daten beim zuständigen NIC angegeben zu haben...
(Jedenfalls laut Anwaltskammer Freiburg).
Übrigens die neuen Bestimmungen sind laut § 6 TDG und nicht laut Gesetzes zum Staatsvertrag über Mediendienste (Mediendienste-Staatsvertrag) vom 2.6.l997 (§ 6 TDG trat erst Ende 2001/ Anfang 2002 in Kraft)




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So, ich hol mir jetzt ein neues Glas Senf - soll ich jemandem eins mitbringen?

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Suchboarder
Pixelschubser




Beiträge: 10

Hi Leute.

Da seit ihr aber auf dem Holzweg. Seit dem 1.1.2002 wurde ein neues Gesetz verabschiedet mit dem lustigen Namen EGG (Elektronisches Geschäftsverkehrsgesetz).

Danach ist jeder Webmaster, der periodisch aktuelle Inhalte veröffentlicht, zur Angabe des Impressums verpflichtet. Unter diese Bestimmung fallen auch semiprofessionelle Homepages, selbst wenn der Betreiber kein gewerbliches Unternehmen betreibt. Die Minimalanforderung an ein Impressum ist, dass ein Verantwortlicher im Sinne des Presserechts (V.i.S.d.P.) mit Namen und Anschrift benannt wird, der für die redaktionellen Inhalte der Homepage verantwortlich ist. Es reicht also wenn ihr schreibt :

Impressum:
Manfred Mustermann (V.i.S.d.P.)
Musterstraße 12
12345 Musterort

Ein Verstoß gegen die allgemeine und besondere Informationspflicht stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einer Geldbuße bis zu 50.000 Euro geahndet wird. Dazu kommen dann noch die Abmahnungkosten des Rechtsanwaltes.

Solange ihr nichts illegales macht tut so ein Impressum ja nicht weh und wenn es einen Mahnbescheid aus dem Hause hält warum nicht ?

Wer weiß was so alles im Kopf eines Rechtsanwaltes vorgeht ? Ist doch schnell verdientes Geld mal eben ein paar Webseiten abzumahnen.....

Grüzis,
Der Suchboarder.

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michael
Foren-Team




Beiträge: 1930


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Olaf
Quasselstrippe
Threadstarter




Beiträge: 267

Danke für den fetten Text...


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Suchboarder
Pixelschubser




Beiträge: 10

Hi Leute.

Hier ist der Link der euch interessieren sollte :

http://www.kanzlei.de/gesetze/EGG121101.pdf

Besonders darf ich euch hier mal die Sichtung des §6 (allgemeine Informationspflicht) und §7 ff. (besondere Informationspflicht) empfehlen.

Die Informationspflicht wurde in dem Gesetz zum elektronischen Geschätzverkehr neudefiniert, d.h. sie ist seit dem 1.1.2002 bindent und bei nicht Beachtung eine Ordnungswidrigkeit.....

Grüzis



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michael
Foren-Team




Beiträge: 1930

cool danke...!


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Rieke
Foren-Team





Beiträge: 1792

Ich würde die Frage "wer muß ein Impressum haben" gerne einmal umformulieren...

Wer darf eine Webseite online stellen ohne ein Impressum auf die Webseite setzen zu müssen ?

Kann dies für die häufig unsicheren und nun erst recht VERunsicherten Anfänger des Netzes (so auch viele unserer Kunden)
mal jemand in recht leicht verständliche, nicht in Gesetzestexte verhüllte Worte fassen, so das es auch die Oma Hanna versteht die Ihrem Enkel jetzt eine Domain bezahlen will ?

_________________
-=next generation of internet services=-
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Suchboarder
Pixelschubser




Beiträge: 10

Hi Rieke.

Generell jede Seite die am geschäftlichen Verkehr teilnimmt. Rein Privateseiten nehmen nicht am geschäftlichen Verkehr teil und müssen dementsprechend kein Impressum haben.

Hier wären wir aber auch bei der Schwierigkeit des Themas. Die Rechtsanwälte hätten natürlich gerne das jede Internetseite (egal ob Privat oder Gewerblich) generell gewerblich ist. Somit würde sie am geschäftlichen Verkehr teilnehmen und dann zählen auch Gesetze wie das "Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb", "Das Markengesetz" und viele andere auch, die bei einem Privatmann nicht anwendbar wären. Leider gibt es aber da noch keine eindeutige Rechtssprechung.

Eine rein private Seite wäre eine Seite ohne jegliche Werbung und Links. Wo der Webmaster lediglich sich und sein privates Umfeld vorstellt und mit den Inhalten nichts beworben oder zum Kauf angeregt wird.

Hier scheidet sich aber schon die Meinungen der Herren Rechtsverdreher. Sagen wir mal eine Webseite erfüllt obige Merkmale. Wie sieht es aber aus, wenn die Seite bei einem Freehoster liegt der einen Banner oder POP-UP zur Finanzierung seines Dienstes einbaut. Ist die Seite dann immer noch Privat oder wegen der Werbung schon gewerblich ? Manche sagen : Jo sie ist Privat, da der Werbebanner nicht vom Webmaster eingebaut wurde, andere sagen : Nee sie ist gewerblich, da man von außen nicht sehen kann wer den Banner eingefügt hat.

Genau so scheiden auch die Meinungen bei Linksetzungen. Setze ich auf meiner privaten Homepage einen Link zu einem gewerblichen Homepage kann dadurch schon ein geschäftlicher Verkehr mit der verlinkten Seite gegeben sein. Denn genau der Surfer der von der privaten Seite kommt kann ja bei der verlinkten Homepage kaufen oder einen Dienst in Anspruch nehmen, den er ohne diesen Link vielleicht nicht getätigt hätte. Somit wäre der Privatmann Vermittler, auch wenn er dies unbewußt und ohne jegliche Gegenleistung gemacht hat.

Bevor nicht rechtlich klar definiert wird was eine private und gewerbliche Homepage ausmacht, würde ich jedem Webmaster raten ein Impressum einzufügen. Denn der Übergang von Privat und Gewerblich ist in den meisten Fällen fließend und kann so oder so ausgelegt werden.

Und Abmahnen tun Rechtsanwälte sehr gerne und viel, denn das ist nun mal schnell verdientes Geld und für den Webmaster kommen so mal schnell 500-1000 Euro Abmahnungkosten zusammen, die er an den Rechtsanwalt zahlen muss.

Grüzis,
Der Suchboarder

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esheku
Pixelschubser




Beiträge: 1

mich würde noch interessieren, ob das impressum auch impressum heißen muss, oder reicht es aus wenn die entsprechenden informationen vollständig z.b. unter kontakt zu finden sind?

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axedon
Foren-Team




Beiträge: 1590

esheku schrieb am 02.06.2003 12:07
mich würde noch interessieren, ob das impressum auch impressum heißen muss, oder reicht es aus wenn die entsprechenden informationen vollständig z.b. unter kontakt zu finden sind?


Hierzu gab es wenn ich mich recht erinnere mal ein Urteil. Ich will jetzt nicht extra nachschauen...

Wenn ich das richtig im Kopf habe, muss es nicht Impressum heißen, es muss aber leicht zuordbar sein. Kontakt, Adresse oder Contact sind also okay, nicht aber eine Anbringung bei Biographie oder Links.

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Investorman
Mausakrobat




Beiträge: 158

axedon schrieb am 02.06.2003 16:26
Hierzu gab es wenn ich mich recht erinnere mal ein Urteil.
Anstelle des Wortes „Impressum“ ist der Ausdruck „Kontakt“ auf der Homepage ebenfalls zulässig. Allerdings genügt die Bezeichnung "Backstage" nach Auffassung des LG Hamburg – Beschluss vom 26.08.2002, Az. 416 O 94/02 nicht; vgl. http://www.lawcommunity.de/urteile/416O94 .02-20020826.html.

Quelle: Fußnote 5 meines Beitrags zur Impressumspflicht; einzusehen unter
webmasterrecht.de

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moberndt
Pixelschubser




Beiträge: 1

Hi,
ist zwar schon etwas älter der thread aber mich würde mal interessieren, ob das impressum unbedingt als plain text oder so erscheinen muss, oder ob es reicht, wenn ich die informationen in ein bild packe und entsprechend einfüge. so können mich wenigstens keine suchmaschiene aufgrund meiner adresse finden...
danke

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Investorman
Mausakrobat




Beiträge: 158

Hallo,

diese Frage lässt sich nur schwierig beantworten, da es noch keine Äußerung von den Gerichten dazu gibt.

§ 6 TD Gspricht allerdings davon, dass das Impressum „leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar“ sein muss. Durch ein Bild würdest Du bspw. Sehbinderten die Möglichkeit nehmen, Dein Impressum einzusehen und damit (streng genommen) gegen den Gesetzeswortlaut verstoßen.

Tipp: Gib es doch so an:

meine (at) email . de

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