Falls es irgendwen interessiert, hier die Antwort von meiner Rechtsschutzversicherung (deurag):
soweit die Streitgkeiten im Zusammenhang mit einer selbständigen Tätigkeit
stehen, besteht gem. § 25 ARB kein Versicherungsschutz, da Sie nur für den
privaten Bereich versichert sind.
Aber auch soweit es um die private Nutzung von Domains geht besteht kein
Versicherungsschutz, soweit Sie wegen deren Nutzung abgemahnt werden, denn
die Abwehr von Unterlassungsansprüchen bzw die Abwehr von
Schadenersatzansprüchen wegen Verletzung des Namensrechtes steht nicht unter
Versicherungsschutz. |
Aber ich denke, ich werde da bei Gelegenheit nochmal anrufen, weil das kann doch irgendwie nicht sein, dass man sich immer mit einem Bein im Ruin befindet, wenn man im WWW tätig ist. Irgendeine Form von Versicherungsschutz muss es doch geben.
Unter diesen Voraussetzungen werde ich als Familienvater mit 2 Kindern nämlich NIE eine eigene Domain besorgen und ne Website veröffentlichen, da mir das viel zu riskant ist. Eine Abmahnung über 2000 EUR (siehe Parallelthread wg. der Abmahnung) würde meine ganze Familie ruinieren.
Gruß,
-Efchen