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Forum » Recht im Internet - keine Rechtsberatung zur Homepage ! » Pflichten des Kun... - 22 Dez 2024 Antworten
im Forum für Webhosting Homepage gefunden:
Pflichten des Kunden
samurai
Pixelschubser
Threadstarter




Beiträge: 5

Hallo,

ich stehe gerade vor einem wohl juristischem Problem.

Fall: Ein Kunde von mir hat vor Monaten eine Auftragsbestätigung für die Erstellung einer Website unterschrieben. Leider kann das Projekt nicht beginnen, da der Kunde die nötigen Texte, Bilder, etc. einfach nicht liefert.

Frage: Kann man nach einem gewissen Zeitpunkt (6 Monate) eine erste Rechnung stellen um dem Projekt auf die Beine zu helfen? Oder hat man in einem solchen Fall einfach Pech gehabt? Vieleicht hat ja jemand von euch ähnliche Erfahrungen gemacht?

Danke für jeden Tipp!

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Ehemaliges Mitglied (#1460)
Posting-Schinder




Beiträge: 609

Ich würd sagen, das kommt ja wohl darauf an, was im Vertrag steht. Sowas klärt doch ein vernünftiger Vertrag. Aber idR ist es doch so, dass der Kunde hier die Bringschuld hat, und Du selbst sagst, das Projekt kannst Du nicht beginnen, bevor Du keine Bilder hast. Wofür willst Du also eine Rechnung stellen? Du kannst ihn nur ermahnen, endlich die Bilder zu liefern. Evtl. gibts ne Regelung, dass Du vom Vertrag zurücktreten kannst, aber ne Rechnung wofür? Wenn Du einen Vertrag hast mit Vertragsstrafen drin, dann kannst Du die u.U. verlangen. Wenn Du durch die Verzögerung in Schwierigkeiten kommst, und im Vertrag irgendwas terminlich vereinbart ist, kannst Du vielleicht den Kunden in Regress nehmen.

Aber bei den wenigen Angaben hier vermute ich, dass Du einfach auf Deine Unterlagen warten musst, oder am ehesten noch den Vertrag lösen könntest.

Aber ich bin auch kein Rechtsverdreher.

Gruß,
-Efchen

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samurai
Pixelschubser
Threadstarter




Beiträge: 5

Ein richtiger Vertrag mit allen rechten und Pflichten besteht bei diesem Projekt leider nicht. Eben "nur" eine Auftragsbestätigung. Es kann doch aber nicht sein, das man mit viel Aufwand Aufträge an Land zieht und dann das Projekt an an mangelnder Mitarbeit scheitert. Die "kleine" Rechnung sollte auch eher symbolisch als Wink mit dem Zaunpfahl wirken. Bei entsprechender Reaktion kann man das Projekt dann einfach in die Schublade legen und seine Energie auf andere Dinge fokusieren. Oder? Irgendwie muss man ja auch die Zukunft planen!

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Ehemaliges Mitglied (#1460)
Posting-Schinder




Beiträge: 609

Naja, ich finde, solchen Problemen geht man mit einem vernünftigen Vertrag oder allgemeinen Geschäftsbedingungen aus dem Weg. Wenn ich der Kunde wäre, würde ich Sturm laufen, wenn DU mir ne Rechnung stellst. Und ich denke, das täte er zu recht. Zahlen würde er garantiert nicht. Was machst Du dann? Vor Gericht ziehen? Wegen nichtbezahlter Rechnung? Der Richter fragt Dich dann, was Du für Leistungen erbracht hast, die mit der Rechnung bezahlt werden sollen. Du antwortest: Keine. Der Richter lacht Dich aus.

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samurai
Pixelschubser
Threadstarter




Beiträge: 5

Da gebe ich dir ja 100% Recht und eine Rechnung finde ich eigentlich auch unnötig. Schließlich will man heut zu Tage aber auch keine Aufträge verlieren. Ich bin eigentlich an einer diplomtischen Lösung interessiert. Ein Projektziel kann ja nur gemeinsam erreicht werden. Ich frage mich manchmal warum manche Firmen Aufträge vergeben, an der Fertigstellung aber erstmal dann kein Intresse zeigen!? Da würde dir die Arbeit sicher auch keinen Spass mehr machen... Aber wehe man kommt seinen Pflichten nicht nach!!!

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Ehemaliges Mitglied (#1460)
Posting-Schinder




Beiträge: 609

So ist das heutzutage mit allem. Wenn Du mal was von den behörden willst, musst Du erstmal Geld zahlen, dann wochenlang warten, aber wehe Du überschreitest mal bei den Behörden eine Frist um einen Tag, dann wird Dir mit hunderten von Euro Strafe gedroht!

Wenn Du an einer diplomatischen Lösung interessiert bist, dann setze dem Kunden doch eine Frist, bis wohin er die benötigten Materialien anliefern soll, danach verfällt der Auftrag. Wenn kein Vertrag und keine AGB vorliegen, kann man das sicher auch umgekehrt nutzen. Aber berufe Dich nicht auf meine Vorschläge

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Investorman
Mausakrobat




Beiträge: 158

Fordere den Kunden unter Setzung einer angemessen Frist von 10-14 Tagen auf, an der Vertragserfüllung mitzuwirken, indem er Dir die versprochenen Bilder zur Verfügung stellt. Ansonsten kannst Du zurücktreten ...

---
Investorman.com || Webstyleboard.de || Webmasterrecht.de ==> NEU: Urheberrechte bei Internetseiten

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