Je früher sich geeinigt wird, umso besser.
An Kosten ist ja, wenn noch nichts weiter passiert ist, sprich noch keine mündliche Verhandlung mit Zeugen oder ähnliches, nur der Vorschuss entstanden. Also Zeugengebühren oder ähnliches sind noch nicht entstanden.
Wie gesagt, bei den Kosten einigt man sich meistens untereinander.
Gruß
TorbenB
Ps: Natürlich war das keine rechtsverbindliche Auskunft.