Abmahnung wegen Domainnamen?! |
flotschi1981
Fachidiot Threadstarter
Beiträge: 109 |
Hallo alle,
wir sind 3 Personen und haben eine Eventmanagement-Agentur eröffnet und verleihen Anlagen, organisieren Parties, Feste usw....
Wir haben uns den Namen ABSOLUT-Events gegeben und auch die Domain www.absolut-events.de angemeldet.
Letzten Sa. waren wir selbst auf einer Party und dort war ein Vertreter von Absolut-Vodka! Der hat gemeint es läuft schon ein Abmahnverfahren gegen uns über einen Rechtsanwalt in Höhe von ca. 5000 Euro!
Damals bei der Namensgebung haben wir gar nicht an den Vodka gedacht. Wir wollten das Wort einfach wegen "tolles" feiern, also einfach ABSOLUT-Feiern usw.!
Müssen wir unseren Namen wirklich aufgeben? Können ja nie gegen so eine große Firma ankommen! Außerdem gibt es doch auch www.absolut-events.com!
Weiß jemand weiter? Sind im Moment wirklich am verweifeln!
Vielen Dank
Florian
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subjective
Forenheld
Beiträge: 844 |
Sobald Ihr die Abmahnung erhaltet, solltet ihr mit einem Anwalt sprechen. Eventuell vorher schon mal einen Kontakt (zu einem entsprechend spezialisierten Anwalt) aufbauen.
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Weaverslave
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flotschi1981
Fachidiot Threadstarter
Beiträge: 109 |
Danke für die Antwort!
Aber was ist denn deine Meinung dazu? Wir sind halt einfach eine kleine Eventmanagment-Agentur und können uns keine rießigen Prozesskosten leisten.
Sollen wir es wirklich darauf an kommen lassen????
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Gon
Otto-Normal-Poster
Beiträge: 72 |
ich persönlich finde es ziemlich krass, was manche versuchen.
Ich meine, wenn ich ne Marke namens immer-wieder-Bier auf den Markt bringe dann kann ich doch nicht jeden der immer-wieder in seiner Marke / Domain verwendet verklagen...
Ich hab das gestern mit ein paar Freunden besprochen und wir waren da geteilter Meinung. Die einen fanden es dreist von ABSOLUT-Wodka, die anderen meinten das events wie Parties ja schon irgendwie mit Alkohol zu tun haben und es daher keine schwarz-weiß Trennung geben kann.
Ich beschäftige mich ja nebenher etwas mit Urheberrecht (wegen eigener Probleme mit MS ^^) und wenn ich die bisherigen Gerichtsurteile richtig verstanden habe dann darfst du eine gleich klingende Marke verwenden wenn deine Ware/dein Geschäftsbereich ein(e) komplett andere(r) ist.
Angenommen, ein Herr A läßt sich die Marke "Autozubehör Fritz Puller" registrieren. Darf er dann mit "Autozubehör (R)" werben? Soviel zum Thema beschreibende Kennzeichen.
Markenschutz erstreckt sich auf den wörtlichen Text sowie ggfs. (!) auf prägende Bestandteile. Wenn eine Marke "Autoteile Megumi Hayashibara" eingetragen ist, dürfte Dritten die Verwendung des Begriffes "Megumi Hayashibara" für Autozubehör untersagt sein, auch wenn keine wörtliche Verletzung der Marke vorliegt.
Bei einem Wort wie Absolut fehlt meiner Meinung nach der Prägende Bestandteil weil es ein allgemein gebräuchliches Wort ist.
In der Regel ist das erst mit einer sogen. Serienmarke möglich - hätte ein Markeninhaber dutzende "ABSOLUT"-Marken, könnte man darüber etwas konstruieren. Beispiel dafür sind die "T-..."-Marken der Anbieter Telekom.
Generell kann ich nur sagen, das sind Hinweise, in keiner Weise übernehme ich die Verantwortung für eventuelle Rechtliche Schritte da ich kein Rechtsberater bin.
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(the Duchess)
Diese Nachricht wurde geändert von: Gon |
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flotschi1981
Fachidiot Threadstarter
Beiträge: 109 |
Vielen Dank für Deine Antwort. Ich bin der gleichen Meinung!
Ich berichte Euch was rauskommt!
M.f.G.
Florian
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luisbest
Pixelschubser
Beiträge: 8 |
Ich kenne mich in dem Bereich zwar nicht sehr aus, aber mein reiner Menschenverstand sagt mir, dass es gerade bei Absolut Vodka nicht gerade eine sofortige Verbindung mit dem Vodka gibt....
Ich denke ihr habt gute Chancen.
Viel Erfolg und berichte mal wie es weiter geht.
Ciao Luis
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schmchris
Mausakrobat
Beiträge: 159 |
Und wie gings aus ?
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Ehemaliges Mitglied (#1460)
Posting-Schinder
Beiträge: 609 |
Gon hat absolut recht. Schau beim Deutschen Patentamt nach, für welche Klassen diese Marke eingetragen ist. In diesen Bereichen/Branchen dürft Ihr den Namen nicht benutzen.
Wenn der Name gar nicht eingetragen ist, müsst Ihr die Domain nur herausgeben, wenn der Name der Domain eindeutig mit dem Vodka in Verbindung gebracht wird (Bekanntheitsgrad), was wohl eher nicht der Fall ist, oder?
Bestes Beispiel für die verschiedenen Klassen ist der wohl bekannte Prozess Focus-Magazin vs. Ford. Das Auto darf weiterhin Focus heißen, die Zeitschrift auch. Keine Markenrechtsverletzung!
Gruß,
-Efchen
P.S.: Diese Antwort stellt keine Rechtsberatung dar.
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subjective
Forenheld
Beiträge: 844 |
"Absolut Wodka" ist schon eine ziemlich bekannte Marke.
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Weaverslave
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Gon
Otto-Normal-Poster
Beiträge: 72 |
ich hab grad ma n bissl wegen ABSOLUT nachgeforscht.
Es ist nicht nur ABSOLUT Wodka sondern vielmehr ein ganzes Image das sie auf ABSOLUT aufbauen.
Die Homepage ist www.absolut.com und ist übrigens in meinen Augen der größte mist. Überall Intros, Animiertes, Filmchen, total übergelayoutet UND, was ich absolut hasse... sie haben das Browserfenster auf 100% gesetzt, keine statusbar, keine Adressleiste, kein nichts... die haben meine gesammte browser Navigation weggenommen und ich muss auf der Seite nach einem "close Window" suchen... lange Ladezeiten wegen dem ganzen MultiMedia kram... aber es sieht "stylisch" aus
Also, was ich eigentlich sagen wollte, die Firma baut das gesammte Image auf dem Wort Absolut auf, wie man auch an der URL erkennen kann.
ABSOLUT Label, ABSOLUT Wing, ABSOLUT Metropolis, Reality, Display, Home... alles ist bei denen absolut.
Das bedeutet dass sie aus dem Begriff ein Label gemacht haben und somit rechtlich gesehen argumentiert werden kann dass starke Verwechslungsgefahr besteht mit einem Unternehmen namens Absolut Events.
In dem Fall ist es ähnlich wie bei der Telekom, die sich das T. gesichert haben.
Wär aber echt klasse, wenn du dich nochmal melden kannst, wie es weiter ging.
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(the Duchess)
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deekay
Pixelschubser
Beiträge: 2 |
Macht ein Markeninhaber Unterlassungsansprüche wegen der Verletzung seiner Marke geltend, dann macht er dies nach § 14 MarkenG. Dieser beinhaltet drei verschiedene Anspruchsgrundlagen.
1. Doppelidentität: Der Verletzer verwendet eine identische Marke für identische Waren und Dienstleistungen, die nicht vom Markeninhaber stammen (Fälle der Produktpiraterie).
2. Der Verletzer verwendet eine identische oder ähnliche Marke für identische oder ähnliche Waren und Dienstleistungen und hierdurch wird eine Verwechselungsgefahr zwischen den Marken hervorgerufen.
3. Der Verletzer verwendet eine bekannte Marke zur kennzeichnung beliebiger Waren und Dienstleistungen, wodurch die Wertschätzung und die Unterscheidungskraft der bekannten Marke in unlauterer Weise ausgenutzt oder beeinträchtigt werden. Einer Waren- oder Dienstleistungsähnlichkeit bedarf es in diesem Fall nicht.
Bei einigen der Antworten, die Du hier im Forum erhalten hast, wird gerade die dritte Variante völlig ausgeblendet. Du solltest sie bei der Planung Deines weiteren Vorgehens jedoch im Auge behalten. Der übliche Weg bei solchen Markenverletzungsfällen ist:
1. Abmahnung mit Unterlassungserklärung
2. einstweilige Verfügung (ggf. mit Widerspruch, mündlicher Verhandlung, Berufung)
3. Anschlussabmahnung mit Abschlusserklärung
4. Klage (ebenfalls mit Berufung möglich)
Jede einzelne dieser Stufen ist mit erheblichen Kosten verbunden. Diese Kosten hat im Endeffekt derjenige zu tragen, der unterliegt. Das heißt, mit jeder Stufe steigt auch das Risiko an. Je früher ein Verletzer also bereit ist, auf die Forderungen des Markeninhabers einzugehen, umso geringer ist das Risiko, die eigene wirtschaftliche Existenz zu vernichten.
Das alles heißt nicht automatisch, dass mögliche Ansprüche von absolut vodka begründet sind. Damit will ich mich im Moment gar nicht so sehr auseinandersetzen. Mir geht es vielmehr darum, Dir aufzuzeigen, dass Dich manche Ausführungen hier im Forum nicht zur Blauäugigkeit verleiten sollten und Du Dir vor allem des wirtschaftlichen Risikos bewusst bist. Solltest Du eine rechtliche Beurteilung benötigen, um auch dieses Risiko korrekt einzuschätzen, dann kontaktierre den Rechts- oder Patentanwalt Deiner Wahl. Lass Dich von ihm beraten und treff dann Deine Entscheidung. Und wenn Du bisher noch keine Abmahnung bekommen haben solltest, dann beeil Dich damit. Das kann Dir vielleicht eine ganze Menge Geld sparen.
Beste Grüße
Daniel
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Gon
Otto-Normal-Poster
Beiträge: 72 |
ich kann dir auch empfehlen, mal beim Forum deutsches Recht in der Kategorie Urheberrecht nachzulesen.
ich bin dort auch recht aktiv, da ich mit Microsoft eine Nutzungsbedingung aushandeln musste ^^ yay for the success ^^
nur kurz der Hinweis. Online Rechtsberatung ist nicht zulässig. Vermeide also dort, wenn du einen Beitrag machst, die Nennung von Firmen und Produktnamen sowie konkrete Fallfragen.
Und nutz die Suchfunktion. Dein Problem wird dort gut ein dutzend Mal behandelt, wenn du ein bissl suchst, wirst du ein paar Beiträge finden, die dir einen Eindruck verschaffen, was gestattet ist, was nicht und vor allem, was die Folgen sein können.
Wenn du eure Seite ernsthaft betreibst und dabei auch wirtschaftliche Aspekte mitspielen, kann ich ebenfalls empfehlen einen Anwalt einzuschalten. Langfristig gesehen kann das sogar eine Ersparnis sein.
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(the Duchess)
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Ehemaliges Mitglied (#1460)
Posting-Schinder
Beiträge: 609 |
deekay schrieb am 20.07.2005 09:06
Mir geht es vielmehr darum, Dir aufzuzeigen, dass Dich manche Ausführungen hier im Forum nicht zur Blauäugigkeit verleiten sollten und Du Dir vor allem des wirtschaftlichen Risikos bewusst bist. Solltest Du eine rechtliche Beurteilung benötigen, um auch dieses Risiko korrekt einzuschätzen, dann kontaktierre den Rechts- oder Patentanwalt Deiner Wahl. |
Ich finde das sehr wichtig! Natürlich ist es gut, ein Forum zu haben, wo viele Leute ihre Meinungen oder auch ihr Wissen kundtun können, und es ist billiger, schneller und angenehmer, bei Rechtsfragen in einem Forum zu diskutieren.
Aber im Endeffekt werden die meisten Leute nicht wirklich Ahnung haben, und nichts kann eine Rechtsberatung bei einem Anwalt ersetzen. Bei derartigen Problemen sollte also eigentlich immer und so schnell wie möglich ein Anwalt konsultiert werden!
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