Ich möchte Bilder für einen Verein ins Internet stellen.
Wie sieht es in dem Fall mit den Rechten der jeweiligen fotografierten Personen - auch Kindern - aus?
Muß ich mir von jedem einen schriftliche Einverständnis holen, oder reicht auch die mündliche Zusage.
Oder hat die stille Zustimmung schon bei der Fotoherstellung, also Aufnahme, über z.B. den Trainer stattgefunden.
Wenn die Bilder auf einer öffentlichen Veranstaltung geschossen wurden, können die Leute kaum was dagegen sagen. Ansonsten ist es auch nur fair nachzufragen.
Ich hab auch mal eine Frage. Ich hab klassenkamerade mit einen Freund und ihrer zustimmung ins Netz gestellt. Nun hat der Schuleiter mich und meinen Freund angezeigt wir hätten seine Schule beleidigt und ich darf die Bilder nicht ins Netz stellen obwohl alle zugestimmt haben. Ist das rechtlich vertretbar?
in "Recht im Internet - keine Rechtsberatung zur Homepage !"
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14.10.2018 11:36 von Icenso
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