Urteil des Oberlandesgerichts Oldenburg, Aktenzeichen: 8 U 93/05
Wer auf der Website von eBay eine Ware zur Versteigerung offeriert, gibt nach einem Urteil des Oberlandesgerichts Oldenburg ein bindendes Verkaufsangebot ohne Rücktrittsrecht ab. Das Gericht sprach in der [...] Entscheidung einem Bieter Schadensersatz zu, nachdem der Besitzer eines Autos eine Internetauktion vorzeitig ohne Zuschlag gestoppt hatte. [...]
Die Wirksamkeit eines Angebotes werde durch die nach den eBay-Grundsätzen mögliche vorzeitige Beendigung der Auktion nicht berührt, entschieden die Oldenburger Richter. Wer eine Ware bei eBay einstelle, erkläre schon zu diesem Zeitpunkt, dass er das höchste wirksame Gebot annehme. |
Quelle:
http://www.spiegel.de/netzwelt/politik/0,1518,368133,00.html
Anmerkung: Naja, das Urteil überrascht nicht. Das Gericht urteilte den Fall nach der allgemeinen Vertragslehre ab. - Speziell bei Internetauktionen bedeutet dies: Sobald ein Gebot abgegeben wurde, darf der Verkäufer keinen Rückzieher mehr machen.
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