§ 1 Abs. 1 Satz 1 PAngVO lautet verkürzt:
"Wer Letztverbrauchern gewerbs- oder geschäftsmäßig [...] Waren oder Leistungen anbietet [...], hat die Preise anzugeben, die einschließlich der Umsatzsteuer und sonstiger Preisbestandteile zu zahlen sind (Endpreise)."
Kurz gesagt heißt das: Es ist der Preis anzugeben, der bei dem jeweiligen Verkäufer
tatsächlich als Endpreis
zu zahlen ist.
In der gesetzlichen Vorschrift werden nur zwei Dinge genannt, die für den Endpreis eine Rolle spielen
können, aber eben nicht müssen. Dies ist auch logisch, denn wenn man sich mal den Sinn und Zweck der Vorschrift ansieht, dann soll dem Endkunden der Preis genannt werden, der am Ende tatsächlich zu bezahlen ist, also inklusive aller
möglichen "Nebenkosten" wie Versandkosten und eben Mehrwertsteuer. Fallen diese Kosten aber nicht an, so sind sie auch nicht zu nennen bzw sie können ja gar nicht genannt werden, weil sie nicht anfallen.
Ergo: Du musst einfach nur Deinen Endpreis nennen. Im Impressum würde ich aber dennoch darauf hinweisen, dass Du nicht umsatzsteuerpflichtig bist. Damit schließt Du eventuelle Missverständnisse im Vorfeld aus.
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