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Im Homepage und Webhosting-Forum --- Schutz vor Urheberrechtsverletzungen

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Forum » Recht im Internet - keine Rechtsberatung zur Homepage ! » Schutz vor Urhebe... - 28 März 2024 Antworten
im Forum für Webhosting Homepage gefunden:
Schutz vor Urheberrechtsverletzungen
zimon
Pixelschubser
Threadstarter




Beiträge: 1

Hallo,
wenn ich eine Seite mit (ua.) selbstgeschriebenen Gedichten (Texte, selbstgemalte Bilder...) im Netz habe, liegt das Urheberrecht ja bei mir.
Wenn jemand nun ein Gedicht oder Bild einfach auf seine Seite packt, kann ich rechtliche Massnahmen dagegen ergreifen (wenn ich das richtig verstanden habe).
Was sollte ich nun vorher tun, damit ich im Falle des Falles auch beweisen kann, dass die Gedichte von mir sind?

Ich habe gehört man sollte sie möglichst veröffentlichen (in einer Zeitung oder ähnlichem), doch das ist nicht gerade leicht (oder gibts da auch einfache Möglichkeiten zu?).

Reicht es, wenn ich die Originaldateien noch habe (bei Bildern z.B. in besserer Qualität) oder dass der Server mitloggt, wann ich die Dateien online gestellt habe?
Die Erstellungszeiten der Dateien lassen sich ja manipulieren, sollten also kein Beweis dafür sein, dass es von mir ist.

Wie sieht es aus, wenn derjenige der das Gedicht "geklaut" hat meinen Namen drunter geschrieben hat? gilt das dann als Zitat, oder kann ich das trotzdem unterbinden?

Gruß Zimon

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NetDrag
Foren-Team




Beiträge: 442

urheberrecht entsteht bei der erstellung eines werkes, es muß weder irgendwo eingetragen werden noch kostet es was.
Laut Urheberrecht wird derjenige als Urheber gehandelt der "normalerweise" bei der Verbreitung des Werkes als Author genannt wird.
Sonst gilt wer beweisen kann dass das werk von ihm stammt. Die kann am einfachsten durch die veröffentlichung erreicht werden. dabei gilt als veröffentlichung meist auch die vorstellung in einem kleinen Kreis von Freunden.
Sonst gibts das poor mans copyright > Das Werk in einem versiegelten Brief an sich selbst schreiben(am besten per Einschreiben) und ungeöffnet und unbeschädigt aufbewahren. Der Poststempel gilt dann als Zeitpunkt.

Ein richtiger Beweis sind allerdings beide Methoden nicht. Und ich weiß nicht in wie weit die vor Gericht stand halten.

Am Sichersten ist die Absegnung durch Notar(ist gar nicht mal so teuer), oder ne Werksschutz-CD erstellen zu lassen(gar nicht mal so billig).

Auf jedenfall nicht die Copyrights auf der Seite vergessen.

Was das Zitieren anbelangt:
Zitieren kann nicht verhindert werden. Allerdings setzt Zitieren vorraus dass das zitierende (wissenschaftliche) Werk einen Bezug zum zitiertem Werk hat.
Also dein Gedicht auf ner anderen Webseite zu veröffentlichen ohne dass sich ein Werk darum dreht gilt als Vervielfältigung, nicht als Zitat und kann deshalb verboten werden, da Vervielfältigung nur erlaubt ist wenn diese nicht Veröffentlicht wird.

---
We are born wet, naked and hungry, then things got worse!

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