als schüler webdesign... |
[SpecFor]crusher
Otto-Normal-Poster Threadstarter
Beiträge: 97 |
also:
ich bin 14, und habe vor webdesign anzubieten, auf günstiger basis.
dabei geht es um die komplette erstellung von pages. ich möchte diese angebote auch im internet angeben, auf meiner eigenen page.
nun ist die frage: muss ich mich beim gewerbeamt registrieren?
was ist mit der gewerbeaufsicht? kommt die alle paar monate dann bei mir vorbei ;) ?
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michael
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Beiträge: 1930 |
zum ersten punkt:
wenn du das im internet anbietest (also dafür werbung machst) musst du das als gewerbe anmelden. arbeitest du jedoch einfach als freelancer für eine/mehrere firmen musst du es nicht anmelden, solange deine jahreseinnahmen unter ca. 6000 euro liegen.
ich empfehle dir jedoch einen steuerberater aufzusuchen um das ganze genau abzuklären, da die rechtslage bei jugendlichen nicht ganz eindeutig ist.
das einfachste wäre allerdings, du lässt dich von einer new-media/werbe/etc.-agentur als mitarbeiter einstellen, dann bekommst du eine lohnsteuerkarte und die sache ist gegessen...
zum zweiten punkt hab ich keine ahnung... ich hab jedenfalls noch nie so einen menschen gesehen noch gehört, dass einer kommt...
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dww-design
Feiertags-Poster
Beiträge: 30 |
Hallo,
ich weiß zwar nicht ob du unbedingt einen Gewerbeschein brauchst aber lass dir doch einfach einen machen Steuern musst du eh keine bezahlen wenn du nicht mehr wie 1
3 500 DM (in Euro weiß ich es nicht) verdienst.
Du musst dich aber bevor du zum Gewerbeamt rennst noch um eine Erlaubnis vom Vormundschaftsgericht bemühen (einfach mal auf dem Amtsgericht anrufen die leiten dich dann weiter).
mfg
F. Leitner
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Florian Leitner
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tobias
Foren-Team
Beiträge: 708 |
Es ist möglich, ein so genanntes Kleingewerbe anzumelden. Das kostet etwa 40 DM (unterscheidet sich von Bundesland zu Bundesland) und du kannst prinzipiell loslegen. Meines Wissen muss man allerdings volljährig sein, d. h. du könntest das Gewerbe irgendwie über deinen Vater bzw. Mutter laufen lassen oder du gehst zum Vormundschaftsgericht und beantragst das (das ist soweit ich weiß auch möglich).
Prinzipiell gilt aber: Informationen einholen beim zuständigen Amt und evtl. beim Steuerberater.
Ein Vorteil des Kleingewerbes ist, dass bis zu einem bestimmten Jahresumsatz keine Umsatzsteuer abgeführt werden muss, d. h. deine Kunden zahlen keine Mehrwertsteuer.
Die Gewerbeaufsicht wohl kaum ein Kleingewerbe auf.
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Udo
Mausakrobat
Beiträge: 178 |
Du fällst mit 14 noch unter das Jugendschutzgesetz und darfst meines Wissenen gar nicht arbeiten.
Gruß
Udo
Ähm Tobias: Nimmst Du wieder die gute alte DM an?
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michael
Foren-Team
Beiträge: 1930 |
proDM har har!
mit 14, da muss ich udo recht geben, dürfte das arg kritisch sein... jeder arbeitgeber stellt doch erst ab 16 ein!
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dww-design
Feiertags-Poster
Beiträge: 30 |
hallo,
theoretisch habt ihr recht, aber wenn man wie oben schon geschrieben eine genehmigung vom vormundschaftsgericht und des erziehungsberichtigten hat kann man ein gewerbe anmelden, konnte ich mit 15 auf jeden fall.
gruß,
florian
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Florian Leitner
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Udo
Mausakrobat
Beiträge: 178 |
Kann ich nicht verstehen. Um ein Gewerbe anzumelden musst du voll geschäftsfähig sein. Das ist an erst mit 18. Wer soll denn für evt. Verluste gerade stehen? Eltern haften für ihre Kinder kommt wohl nicht in Frage.
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Investorman
Mausakrobat
Beiträge: 158 |
Udo schrieb am 2002-08-24 12:53 :
Kann ich nicht verstehen. Um ein Gewerbe anzumelden musst du voll geschäftsfähig sein. |
Dein Vorredner sagte doch, dass er eine Genehmigung sowohl von seinen Eltern als auch vom Vormundschaftsgericht hat. Ergo kann er auch mit 15 eine Gewerbe anmelden (nicht zu verwechseln mit einem Unternehmen!)
Besten Gruß,
Investorman
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Feiertags-Poster
Beiträge: 30 |
Hallo,
in meinem Fall haften meine Eltern.
Gruß,
Florian
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tobias
Foren-Team
Beiträge: 708 |
Udo schrieb am 2002-08-23 21:40 :
Ähm Tobias: Nimmst Du wieder die gute alte DM an?
[ Diese Nachricht wurde geändert von: Udo am 2002-08-23 21:42 ]
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Was heißt wieder annehmen? Ich konnte mich nie richtig verabschieden
Außerdem wähle ich ja auch ProDM
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