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Forum » Recht im Internet - keine Rechtsberatung zur Homepage ! » Wann darf ich jem... - 21 Dez 2024 Antworten
im Forum für Webhosting Homepage gefunden:
Wann darf ich jemand einen Newsletter schicken?
flotschi1981
Fachidiot
Threadstarter




Beiträge: 109

Hallo,

hier kurz einen Artikel: http://www.marketing-boerse.de/News/details/Newsletter-und-die-aktuelle-Rechtslage/2242

Meine Frage ist ganz einfach: Wann darf ich jemanden einen Newsletter oder überhaupt eine Email schicken?

Darf ich jemand einen Newsletter schicken, wenn er Kunde bei mir im Webshop ist, z.B. es hat jemand bestellt und seine Daten wurden gespeichert. Darf ich diesen Kunden weiterhin so einfach über Neuigkeiten informieren? Ich dachte immer man muss dies mit einem Hacken bestätigen. Nach diesem Artikel bin ich jetzt anderer Meinung.

Wie ist es eigentlich wenn ich z.B. als EDV-Dienstleister jemanden eine Email schicke und im ein Angebot für eine Internetseite mache, weil ich gesehen habe, dass seine Seite eigentlich schlecht ist. Darf ich dieser Person einfach ein Schreiben schicken (postweg) oder anrufen? Kann ich für sowas schon Probleme bekommen.

Ein Kunde von mir stellt Fahrradträgersysteme her und vertreibt diese über Autohäuser. Die Autohäuser verdienen also mit einem Verkauf von einem Trägersystem. Um neue Kunden zu gewinnen, hat dieser Hersteller einfach einen Newsletter an ein Autohaus geschickt und auf sein Produkt und die Preise hingewiesen. Die Emailadresse hat er von der Internetseite vom Autohaus abgeschrieben.

Nun hat er eine Abmahung bekommen. Er muss 20 Euro an das Autohaus und 300 Euro an den Anwalt zahlen. Anwalt für das Schreiben und Autohaus für PC-Abnutzung, Strom und Zeit zum Löschen der Email.

Darf ich dann z.B. so einem Autohaus überhaupt ein Schreiben auf dem Postweg schicken? Wie darf ich auf mein Produkt hinweisen?

Freue mich auf Eure Meinungen.

Viele Grüße

Flo

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Investorman
Mausakrobat




Beiträge: 158

Deine Fragen werden doch im verlinkten Artikel beantwortet, daher zusammenfassend: Grundsätzlich muss eine ausdrücklich Einwilligung für den Empfang von Werbemails vorliegen. Eine Ausnahme gilt von Gwerbetreibenden zu Gewerbetreibenden, wenn bereits eine Geschäftsbeziehung besteht.

Bzgl. der Abmahnung: Die 20 Euro Schadensersatz für Strom(!) etc sind an den Haaren herbei gezogen.

---
Investorman.com || Webstyleboard.de || Webmasterrecht.de ==> NEU: Urheberrechte bei Internetseiten

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