Der Blog an sich interessiert das Finanzamt nicht. Relevant wird es erst, wenn Einnahmen oder geldwerte Vorteile entstehen – dazu zählt auch ein geschenktes Testprodukt, wenn man dafür eine Gegenleistung erbringt (z. B. Review oder Backlink). Dann benötigt man eine Steuernummer und in vielen Fällen auch eine Gewerbeanmeldung. Sobald der Blog geschäftlich genutzt wird, muss zudem ein vollständiges Impressum vorhanden sein, inklusive Adresse. Viele möchten dafür verständlicherweise nicht die private Wohnadresse veröffentlichen. In solchen Fällen nutzen viele eine externe Geschäftsadresse, um privat geschützt und gleichzeitig rechtlich korrekt aufzutreten. Dafür eignen sich zum Beispiel Virtual-Office-Lösungen wie
hier bei virtual-office24.com , wenn man keinen eigenen Büroraum hat. Das ist aus Datenschutz- und Sicherheitsgründen sehr empfehlenswert.