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Im Homepage und Webhosting-Forum --- Domainname (Firmenname) schützen lassen?

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Forum » Recht im Internet - keine Rechtsberatung zur Homepage ! » Domainname (Firme... - 21 Dez 2024 Antworten
im Forum für Webhosting Homepage gefunden:
Domainname (Firmenname) schützen lassen?
Al Blank
Quasselstrippe
Threadstarter




Beiträge: 379

Hallo,

hat jemand Tipps wo bzw. wie ich mir einen Domainnamen schützen lassen kann, damit nicht irgendeine Firma daher kommt und sie für sich beansprucht.


Grüße,

Al Blank

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Philipp Gérard
Foren-Team




Beiträge: 1502

Gewerbe anmelden, eintragen lassen, Firmennamen entsprechend der Domain wählen.

---
Arbeit ist das Feuer der Gestaltung. - Marx

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DukeXP
Quasselstrippe




Beiträge: 266

Schutzrechte bestehen nur im Rahmen einer Marke oder eines Firmennamens, außerdem besteht natürlich das Namensrecht.

---
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Diese Nachricht wurde geändert von: DukeXP
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Al Blank
Quasselstrippe
Threadstarter




Beiträge: 379

Gewerbe anmelden, eintragen lassen, Firmennamen entsprechend der Domain wählen.


Das glaube ich gelangt nicht!

Wenn eine neue Firma aufmacht die etwas fetter ist und sich den entprechenden Namen für verschieden Bereiche schützen läßt, dann glaub ich schon das es da zu Problemen kommen kann, oder meinst es reicht wer zu erst da ist.

...hab jedenfalls schon mal sowas gehört.


Diese Nachricht wurde geändert von: Al Blank
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Philipp Gérard
Foren-Team




Beiträge: 1502

dann gilt m.E. nicht das Recht des Stärkeren, sondern des ersten...

---
Arbeit ist das Feuer der Gestaltung. - Marx

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Al Blank
Quasselstrippe
Threadstarter




Beiträge: 379

Dann müßte ich halt wahrscheinlich noch abchecken ob es nicht irgendeine Firma gibt die zufälligerweise auch diesen Namen trägt, oder?

Das Gewerbeamt überprüft doch nicht ob es diesen Firmennamen schon gibt.

Außerdem, ich habe ein Gewerbe angemeldet, da ist allerdings nicht mein Firmenname aufgeführt, sondern da steht halt nur mein Name und das Gewerbe.

Muß ich nicht für einen Firmennamen die Industrie und Handelskammer kontaktieren?

Diese Nachricht wurde geändert von: Al Blank
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Al Blank
Quasselstrippe
Threadstarter




Beiträge: 379

Ich seh gerade in meiner Gewerbeanmeldung:

1.) Im Handels-, Genossenschafts- oder Vereinsregister eingetragener Name mit Rechtsform.

Das ist glaub ich das Problem. Ich hab zwar die Domain, aber wenn jemand ne Firma nach obigen Angaben registrieren läßt, dann könnte er doch die Domain einklagen!?

Diese Nachricht wurde geändert von: Al Blank
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Reimer
Pixelschubser




Beiträge: 17

Beim Deutschen Patent und Markenamt euren Firmennamen registrieren lassen. Eine Übersicht der Preise gibt es hier: http://www.dpma.de/formulare/a9510.pdf



---
Reimer
( http://webhostingtalk.de - http://webhostingtech.de )

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Al Blank
Quasselstrippe
Threadstarter




Beiträge: 379

Thx. für den Link!

ABER

Was ist den das für eine sch****-seite?

Außen "hui", innen pfui!

Außerdem nix funzt, Vollprotest!

(Hab Sie in meinen Favoriten unter 'Potentielle Kunden' gespeichert! ;) )

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Ehemaliges Mitglied (#1460)
Posting-Schinder




Beiträge: 609

Al Blank schrieb am 12.02.2004 10:48
Wenn eine neue Firma aufmacht die etwas fetter ist und sich den entsprechenden Namen für verschieden Bereiche schützen läßt, dann glaub ich schon das es da zu Problemen kommen kann.

Ja, dem ist so. Der Bekanntheitsgrad der Firma geht vor irgendeinem Namensrecht. Selbst wenn Du mit Nachnamen Siemens hießest, würdest Du Probleme bekommen mit einer Domain, in der siemens vorkommt. Genauso gibts die Verwechselungsgefahr. Sich micr0soft.de anzumelden kann einen in große Probleme bringen. Oder sie-mens.de oder sowas.
Einen Garantieanspruch auf eine Domain kann es nur mit einem eingetragenen Warenzeichen geben.

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DukeXP
Quasselstrippe




Beiträge: 266

Efchen schrieb am 12.02.2004 11:50
Al Blank schrieb am 12.02.2004 10:48
Wenn eine neue Firma aufmacht die etwas fetter ist und sich den entsprechenden Namen für verschieden Bereiche schützen läßt, dann glaub ich schon das es da zu Problemen kommen kann.

Ja, dem ist so. Der Bekanntheitsgrad der Firma geht vor irgendeinem Namensrecht. Selbst wenn Du mit Nachnamen Siemens hießest, würdest Du Probleme bekommen mit einer Domain, in der siemens vorkommt. Genauso gibts die Verwechselungsgefahr. Sich micr0soft.de anzumelden kann einen in große Probleme bringen. Oder sie-mens.de oder sowas.
Einen Garantieanspruch auf eine Domain kann es nur mit einem eingetragenen Warenzeichen geben.

Die Rechtslage ist eigentlich klar, leider sind die Gerichte in Sachen Domainrecht sehr unberechenbar und machen deshalb oft mehrere Gerichtsverfahren notwendig bis man zu seinem Recht kommt. Firmenbezeichnung, Marke oder Bekanntheit geht eben nicht vor Namensrecht. Jemand der ebenfalls Rechte an deiner Domain hat kann höchstens verlangen, dass die Nutzung der betreffenden Domain eingestellt wird, wenn er dadurch in seinen Rechten beeinträchtigt wird (also z. B. absichtliche Rufschädigung / Irreführung der Kunden). Ein Anspruch auf Übergabe der Domain besteht nicht.

Mal angenommen jemand mit dem Familiennamen Siemens hätte sich vor einigen Jahren die Domain siemens.de gesichert: die betreffende Firma hat genau die gleichen Rechte an der Domain wie der derzeitige Inhaber, kann also nichts unternehmen solange der Inhaber damit nicht absichtlich die Firma Siemens schädigt, in dem er zum Beispiel auf seiner Homepage zu einem Boykott aufruft.

Leider scheuen viele Domainbesitzer den Gang zum Rechtsanwalt und geben die Domain lieber freiwillig ab.

---
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Rieke
Foren-Team





Beiträge: 1792

Zum einen trägt eine Firma erst wirklich Ihren Namen wenn diese auch bei der IHK eingetragen ist, solange ist der Firmenname der persönliche Name welcher im Gewerbeschein angegeben ist und dieser muss auch bei entsprechenden Verträgen, Schreiben, Unterlagen immer mit angegeben sein, auch wenn man sich einen noch so schönen Namen für seine Firma ausgesucht hat.

Wenn man dann noch die Rechte an diesem Firmennamen beansprucht, dann ist man gezwungen sich diese Patentrechtlich für die benötigten Bereiche schützen zu lassen. Hierzu empfiehlt sich der Besuch/Kontakt eines Patent-Anwalts zur Beratung.

Nur wenn man dies gemacht hat, kann man im Falle des Falles Ansprüche geltend machen und versuchen Domainamen einzuklagen.
Wenn man dem Domaininhaber dann mitteilt das er sich einen von Ihnen Patentrechtlich geschützten Domainnamen hat registrieren lassen (Unterlagen beifügen) wird er sicher Dankbar sein, wenn er ohne Abmahnung die Domain abgeben darf.
Hat er allerdings ebenfalls Rechtliche Ansprüche oder nutzt die Domain /den Namen zur veröffendlichung /vermarktung eines von dem Beansprucher nicht geschützten Bereiches ... dann hätte man wiederum keine Chance ...

Diese Aussage ist nicht fundiert, rechtskräftig oder ähnliches und man solte auf jedenfall einen Patentanwalt hinzuziehen, ich berichte hier nur von eigenen Informationen und Erfahrungen die unverbindlich sind und nicht dem aktuellen Rechtsstand entsprechen müssen. (nur so zur Sicherheit sei das erwähnt)

---

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Ehemaliges Mitglied (#1460)
Posting-Schinder




Beiträge: 609

Also ich habe das so gelesen dass jemand, der sich eine Domain mit Namen einer bekannten Firma sichert, sicher gehen kann, dass er diese in einem Rechtsstreit abgeben muss.
Genauso wie jemand, dessen Name gleichlautend mit einem eingetragenen Warenzeichen ist, auch diese Domain abgeben muss (und in diesem Falle ist womöglich noch eine Strafe wegen Missbrauchs des Warenzeichens fällig).

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Al Blank
Quasselstrippe
Threadstarter




Beiträge: 379

trägt eine Firma erst wirklich Ihren Namen wenn diese auch bei der IHK eingetragen ist


Genau das ist der Punkt! Ohne das geht ersteinmal gar nix.
Dann hab ich wahrscheinlich ersteinmal eine Aussicht auf eine Chance meinen vorläufig noch 'Fantasiedomain- und firmennamen' erolgreich zu verteidigen (im Falle eines Falles).

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Ronny74
Pixelschubser




Beiträge: 2


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