@ inko
Nichts gegen deine persönlicne Meinung, der eine oder andere wird sie sicher mit dir teilen. Aber du solltest deine Wortwahl in einem öffendlich zugänglichen Forum noch einmal überdenken und überlegen ob du dein Posting nicht editieren möchtest um nicht selbst einmal unangenehme Post zu bekommen wenn irgendwann der eine oder andere Anwalt nach Suchen bestimmter Begriffe oder Namen in Suchmaschinen auf dieses Posting gestoßen ist.
@Investorman
Ich glaube nicht das Anwälte nur tätig werden wenn ein Mandant zu Ihnen kommt , ihnen eine Liste von Verstößen auf den Tisch legt und Sie beauftragt sich darum zu kümmern.
Grade in dem hier vorliegenden Fall, glaube ich nicht das die Anwaltskanzlei direkt mit der Abmahnung von Olaf beauftragt wurde.
Es gab eine Zeit da haben einige Anwälte sich selbsttätig auf die Suche nach Verstößen gemacht um diese Abzumahnen, obwohl Sie selbst keinen Schaden erlitten haben und auch keinen Mandanten zu vertreten hatten.
Soweit ich mich entsinne gab es daraufhin einige Gesetzesänderungen um Massen-Abmahnungen in der damals stattgefundenen Art und Weise einzudämmen. Soweit ich weiß, ist es seit dem so, das man als Abmahnwilliger Rechtsanwalt und einen Mandaten benötigt der in irgendeiner Form darlegen kann das der Verstoß ihm einen Nachteil oder den Beklagten einen Vorteil bringt. (Hallo, ich bin ABC-Händler und in meinem Impressum muss ich dies und jenes und welches angeben und der böse Konkurent da hinten, der hat einfach XYZ weg gelassen, das ist gemein und er hat bestimmt einen Vorteil davon, deshalb mahne ich den ab das zu unterlassen !)
Wenn ich mir die heutigen "Abmahnwellen" ansehe, dann wirkt es so als würden einige Anwälte nun gradezu Zweckmäßige Verbindungen mit einigen ach so arg betroffenen Individuen eingehen um weiterhin gradezu massenweise Abmahnugen schreiben zu können.
Wenn ich nun als Anwalt Geld auf diese Weise verdienen möchte, dann vermute ich mal macht es Sinn insofern Verträge ab zuschliessen das ich als Rechtsanwalt für den Schutz irgendwelcher Markenrechte der Firma xyz verantwortlich gemacht werde(ohne das dies genauer ausformuliert wird und ohne das darin gesagt wird man solle nun bitte speziell gegen xxx vorgehen) .
In diesem Fall habe ich dann mit den entsprechend formulierten Verträgen ein riesiges Gebiet welches ich nach Abmahnfähigen Verstößen abgrasen kann und wo ich ohne viel Aufwand sehr schnell ziemlich viel Geld zusammen bekomme.
Wenn ich mir die Forenberichte über die Abmahnwelle durchlese welche von der Kanzlei durchgeführt wird welcher nun auch Olaf zum Opfer viel ... dann klingt das für mich nicht nach einer direkten Beauftragung durch eine Mandantin, auch wenn man es in "Beamtendeutsch" und durch das Kleingedruckte so auslegen kann.
Generell hoffe ich das irgendwann ein Gesetz herauskommt bei dem in Fällen von Namenrecht (Domainnamen ) , fehlerhaften Impressum ect pp der Kläger zunächst verpflichtet wird nachweislich den Beklagten auf den Verstoß hinzuweisen bevor er kostenintensive Schritte in Form eines Anwaltes einschaltet.
Als Beispiel gab es mal eine Spieler-Clan Seite die Abgemahnt wurde weil Ihr Domainname das Wort "Allianz" enthielt. Das Wort Allianz ist eigendlich ein Wort das für eine Verbindung / Vereinbarung /Zusammenschluss steht, aber nebenbei gibt es nunmal auch eine Versicherung die so heißt und statt den Domaininhaber freundlich auf die unsinnige Forderung den Domainnamen frei zu geben hinzuweisen, wurde er mit einer beigefügten rechnung abgemahnt, die ein Schüler sich nicht leisten kann.
Ein Beispiel Pumukl. Ich habe als Kind Pumukl geliebt und noch heute erfreuen sich viele Kinder an dieser Zeichentrick Figur. Natürlich haben auch viele leute diesen kleinen lustigen Kobald in Ihre Webseite eingebaut, grade kleine Fans machen soetwas dann gene. Irgendwann kam dann in den News der Hinweis das die Authorin oder der Inhaber der Markenrechte an dem Produkt "Pumukl" all die ganzen Webseiten in massen abmahnte, die ein Bild von Pumukel zeigten, da diese Webmaster natürlich keine Lizensrechte an den Grafiken hatten ... auch dies natürlich nicht als Hinweis, sondern gleich mit dicker Rechnung.
Ich hoffe das es im Zuge des Verbraucherschutzes und aufgrund der Tatsache das es einfach viel zu vieles gibt durch das man sich heute im Internet versehendlich, unwissend oder ungewollt abmahnfähig verhält ... und aufgrund der Tatsache das es häufig nicht um das beenden des verstoßes an sich geht ... , dass es aus diesen Gründen irgendwann ein Gesetzt giebt das vor einer kostenpflichtigen Abmahnung ein unentgeldlicher Hinweis/Aufforderung gesendet werden muss ! (z.B. per Einschreiben und von mir aus mit einer Rechnung die maximal 20 Euro beträgt für die Postgebühren und das Spritgeld zum Briefkasten). Alles andere hemmt die Weiterentwicklung und den Fortschritt des Internets, den viele Leute haben heute schon Angsat davor das Internet zu nutzen oder gar eine eigene Webseite zu machen, weil Sie fürchten etwas falsch zu machen und deshalb dicke Rechnungen zu bekommen, im Grunde wird "Otto-Normalo" durch diese Sachen weiter extrem verunsichert, was der Wirtschaft wiederum nicht zu gute kommt.
---